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Reinhold Steig, Heinrich von Kleist’s Berliner Kämpfe (Berlin, Stuttgart: Spemann 1901), 247f.

27. Schluß der Theaterkämpfe.


Das Censurverbot des Theaterartikels wurde nicht wieder aufgehoben oder auch nur gemildert. Eine Zeitlang muß Kleist begründete Hoffnung dazu gehabt haben. Denn seine mit Raumer um den 13. December vereinbarte Ankündigung der Abendblätter für das zweite Vierteljahr, die thatsächlich veröffentlicht wurde (oben S. 123), versprach den Lesern, das Theater in einem periodisch wiederkehrenden Artikel einer kurzen und gründlichen Kritik zu unterziehen. Kleist war bereit, den Theaterartikel dem unschädlichen Friedrich Schulz förmlich zu übertragen. Umsonst. Im Januar 1811 sprach sich Arnim zu Dorow (S. 101) über den Zwang und Druck der Smith-Krausischen Staatsverbesserung aus, die so unduldsam sei, daß sie alles Schreiben über Landesangelegenheiten unterdrücke: „Diesen Druck hat Kleist bei seinen Abendblättern sehr lästig gefühlt; über die Hälfte der Aufsätze wurden von der Censur der Polizei unterdrückt, häufig mußte er sich mit Lückenbüßern behelfen. Ueber das Theater ward <248:> gar keine freie Aeußerung erlaubt; Iffland und Hardenberg hängen wie Rad und Wagenschmiere zusammen. Ein gewöhnliches Lachen über eine schlechte Sängerin, Mslle Herbst, die eine Hauptrolle bekommen hatte, auf drei Andere nähere Ansprüche machten, hat die Verbannung von fünf jungen Leuten nach sich gezogen; nun soll mir doch Niemand von englischer Verfassung und Freiheit reden, der zu gleicher Zeit alle äußere Freiheit in ihren bedeutenden und unbedeutenden Aeußerungen aufhebt!“ Kein einziger Aufsatz über das Theater ist mehr in den Abendblättern bis zum Schlusse, Ostern 1811, zu finden.
So wurden Kleist die beiden Grundstützen seines Blattes, der politische Artikel und der Theater-Artikel, durch das Hardenbergische Regime zertrümmert.

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Letzte Aktualisierung 06-Feb-2003
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