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Roland Reuß
Niemand, betonen Wissenschaftsrat, DFG und die Kultusministerkonferenz der Länder, kann leugnen, daß der kostenlose Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen eine gute Sache ist. Und daß Mittel und Wege gefunden werden müssen, die Produkte deutscher wissenschaftlicher Forschung von den Servern der deutschen Universitätsbibliotheken aus ›global‹, wie es so schön heißt, ›sichtbar‹ zu machen. Und daß dabei auch solche spießig uncoolen Interessen wie die mittelständischer Wissenschaftsverlage hintanstehen müssen. Und daß, angesichts der Herausforderungen globalisierter Wissenschaft (oder so ähnlich), die Rechte der Autoren, und sei’s nur das, über die Publikationsform ihrer Werke selbst bestimmen zu können, letztlich zu vernachlässigen sind. Ich bin dieser Niemand; ich leugne es gerade zu. Es wäre zu wünschen, daß sich Wissenschaftsrat, DFG und die Kultusministerkonferenz der Länder auf ihr eigentliches Geschäft: die Förderung und Ermutigung wissenschaftlicher Initiativen, beschränkten und die Finger von allen Versuchen gelassen hätten, dirigistisch in das komplexe Feld der Publikationsfreiheit und des Urheberrechts einzugreifen. Dem Versuch einer klammheimlichen technokratischen Machtergreifung, die in diesen Bereichen geplant und partiell mit Billigung der unkundigen und hilflosen Opfer (Wissenschaftler) schon vollzogen ist, muß entgegengetreten werden. Aus kulturellen, aus rechtlichen, aber auch aus finanziellen Gründen.
Open Access – der Name dieser technokratischen Aktion schreit fast schon nach dem Einschreiten eines Drogenbeauftragten – scheint prima vista unglaublich geil, aber ist wissenschaftliches Publizieren nach diesem Modell wirklich so billig, ja umsonst zu haben, wie seine Herolde die Öffentlichkeit glauben machen wollen? Niemand hat sich bisher der Mühe unterzogen, einmal die gesamtgesellschaftlichen Kosten tatsächlich en detail zu berechnen, obschon sich die Ideologen und Mitläufer der Bewegung nicht nur gerne mit dem Lametta der Demokratisierung schmücken, sondern meist auch noch den vergoldeten Taschenrechnerorden am Band mit sich führen. Dort, wo ein zweiter Niemand, Uwe Jochum, sich einmal die Mühe gemacht hat, den Dingen auf den Grund zu gehen (in einem instruktiven Beitrag zur Ökonomie der sog. »Nationallizenzen«, gedruckt im jüngsten »TEXT«-Heft, 12/2008), trat Erstaunliches zutage. Aus Jochums Recherchen nur ein Beispiel: Die Yale-Universität mußte im Jahre 2007 die Subventionierung jener Autoren, die auf der dem Open Access-Modell folgenden medizinischen Informationsplattform »Biomed Central« publizieren wollten, beenden, weil die Publikationskosten derart in die Höhe zu schießen begannen, daß auch die Finanzkraft von Yale dafür nicht mehr ausreichte. So hatte Yale im Jahre 2005 4.648 Dollar investieren müssen, um interessierten Hochschulangehörigen die Publikation ihrer Arbeiten in »Biomed Central« zu finanzieren. Im Jahre 2006 waren es dann schon 31.625 Dollar und 2007, dem Jahr des Abbruchs, bis Juni 29.635 Dollar, mit weiteren 34.965 Dollar an erwarteten Kosten bis Jahresende, zusammen also 64.600 Dollar für 2007. Das ist ein Betrag, der den Abonnementkosten von rund 14 biomedizinischen Fachzeitschriften entspricht. Geil. Ohnedies basieren die messianischen Verheißungen des Open Access-Wahns auf Milchmädchenrechnungen, deren blendende Grundoperation eine überaus schlichte ist: Öffentlich sichtbare Kosten (Zeitschriftenabonnements, Bücherkäufe, kurz: Außenweltbeziehungen) werden in unsichtbare (immanente, komplett durch Steuermittel beglichen) verwandelt. Server, Eingabegeräte, Bildschirme etc. und tariflich bezahlte Angestellte (meist durch Drittmittel von wem wohl finanziert) scheinen naturwüchsig vorhanden und werden buchungstechnisch in den Rechnungen erst gar nicht aufgeführt, obschon sie laufend beträchtliche Gelder verschlingen. Die Kosten, die Verlage für Satz, Druck und Lektorat (ja, das soll trotz des massiven Kostendrucks, der durch die opportunistische Subventionierung der subprime Digitalisierungsblase entstanden ist, noch existieren) ausgeben, werden zudem komplett auf die Autoren abgewälzt – mit verheerenden Folgen für die Apperzeption wissenschaftlicher Arbeiten. Standard: Times New Roman in Blocksatz ohne Silbentrennung und Dauerfolter durch falsche Apostrophe und Anführungszeichen, kurz: digitale typographische Massengräber. Zu lesen gibt es da nichts mehr. Eine neue Publikation zu bewerben und, wo dies nötig ist, auch gegen Widerstand öffentlich zu etablieren, kann man sich schließlich ebenfalls sparen, denn die server der Universitätsbibliotheken sind ein so überaus attraktiver Ort, daß man sich eigentlich nur wundern kann, warum sich genau dort so viele mittelmäßige Dissertationen breitgemacht haben und die besseren alle gedruckt vorliegen – und gerade nicht auf diesen servern.
Nun sollen, ohne jegliche Technikfolgeabschätzung, die ideologischen Forderungen der Open Access-Aktivisten auf breiter Front durchgesetzt werden – mit verheerenden Folgen für das Urheberrecht. Es ist zu bedauern, daß die DFG sich hierbei zunehmend als Lobbyist profiliert und aktiv den Versuch vorantreibt, einen staatsmonopolistischen Verwertungskreislauf in Gang zu bringen. Für diese starke These gibt es mehr als nur schwache Indizien. So erwartet die DFG inzwischen, wie sie in ihren Richtlinien zu Open Access schreibt, »dass die mit ihren Mitteln finanzierten Forschungsergebnisse publiziert und dabei möglichst auch digital veröffentlicht und für den entgeltfreien Zugriff im Internet (Open Access) verfügbar gemacht werden.« Das läuft, ist einem die nichtrückrufbare Natur digitaler Materialien vertraut, auf eine kollektive Enteignung hinaus. Was in den 2006 publizierten Richtlinien noch als Erwartungshaltung formuliert ist und somit Wahlfreiheit suggeriert, zeigt sein wahres Gesicht, wenn man die Konkretionen liest, die der DFG-Unterausschuß für elektronisches Publizieren zum Thema beizutragen hat. Dort hält man das Zögern der Wissenschaftler beim digitalen Umstieg für eine »Generationenfrage«, nennt die Zögernden »konservative Fachvertreter« und stellt mit bedauerndem Unterton fest, daß die Hochschulleitungen, die doch »am ehesten einen gewissen (institutionellen) Druck ausüben könnten«, bislang »eher zurückhaltend« agieren. Um daher eine institutionelle Wende herbeizuführen, spielt man mit dem Gedanken, in Deutschland ein »Cream of Science«-Programm (che bella espressione!) aufzulegen, mit dem man »herausragende Forscherpersönlichkeiten als Vorreiter« der digitalen Informationsdispositive gewinnen will. Bei der Frage, wer diese Wissenschaft con crema servieren soll, denkt man, wer hätte das gedacht, an die Leibniz-Preisträger. Leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird mit solchen dirigistischen Aktionen nicht nur die bewährte Infrastruktur mittelständischer Wissenschaftsverlage (eine der wenigen Branchen, auf die Deutschland im internationalen Vergleich wirklich stolz sein kann); in Frage gestellt wird auch eine Errungenschaft, die in den letzten 250 Jahren zum Aufblühen einer wissenschaftlichen Kultur geführt hat, um die uns jeder beneidet: das Recht, als Wissenschaftler im Rahmen der staatlich finanzierten Universitäten und Forschungseinrichtungen frei zu forschen und zu lehren und eben auch darüber zu bestimmen, wo das erscheinen soll, was man erdacht und erforscht hat – gerade auch unter Verwertungsgesichtspunkten. Wer eine Phantasie davon gewinnen will, was damit auf dem Spiel steht, sei auf Lessings denkwürdigen Text aus den siebziger Jahren des achtzehnten Jahrhunderts verwiesen, der den schönen Titel »Leben und leben lassen« trägt. Gründungsurkunde des Urheberrechts.
Der Versuch, auf die freie Wahl der Publikationsform Einfluß zu nehmen, begegnet zunächst dort, wo Antragsteller auf Druckkostenzuschüsse zu wissenschaftlichen Publikationen mittlerweile standardmäßig mit der Frage konfrontiert werden, warum etwa eine summa cum laude-Dissertation überhaupt noch gedruckt werden müsse und nicht einfach digital publiziert werden könne – eine Frage, die sich kaum auf einem Formblatt, sondern nur in einer umfänglichen Abhandlung klären ließe, die den gesamten Zusammenhang, der zu ihrer Formulierung geführt hat, ihrerseits noch einmal in Frage stellte. Er begegnet aber auch in den eigentümlich gewundenen Dissimulationen, die sich im Kontext der Exzellenzinitiativen in öffentliche Schreiben einschleichen. So teilt etwa der Rektor der Universität Konstanz seinen Kolleginnen und Kollegen am 13. Januar 2009 mit, die Universität sei »verpflichtet, aufgrund ihres Status als Exzellenzuniversität jährlich einen Evaluationsbericht an den Wissenschaftsrat zu liefern. In diesem Bericht werden u.a. die Publikationen aus der Universität für jeweils einen bestimmten Zeitraum abgefragt.« Der Rektor bittet sodann seine Kolleginnen und Kollegen, »uns bei der Erhebung dieser Daten zu unterstützen. […]. Bitte liefern Sie auch die Volltexte der Publikationen im pdf-Format mit, sofern sie Ihnen vorliegen.« Warum überhaupt die durchaus sinnvolle Einrichtung einer Bibliographie mit dem Beliefern eines Volltextservers gekoppelt wird, bleibt schleierhaft. Es ist schön zu beobachten, wie im Verfolg des Schreibens beide Perspektiven immer wieder kunstvoll vermischt werden: »Die Daten werden im Institutional Repository [oioioi!] der Universität KOPS gespeichert. Wo erwünscht und möglich, werden die Volltexte nach den Prinzipien des Open Access online zur Verfügung gestellt. Bei den Veröffentlichungen, bei denen das nicht erwünscht oder aus urheberrechtlichen Gründen nicht möglich ist, werden nur die beschreibenden bibliographischen Daten (Autor, Titel, Erscheinungsjahr usw.) freigeschaltet. Damit entsteht gleichzeitig ab dem Jahr 2008ff. eine Universitätsbibliographie.« Das Wort »gleichzeitig« ist hier verräterisch, denn man kann das doch nur so verstehen, daß das Hauptaugenmerk auf der Etablierung des Volltextservers liegt. Und wenn man im folgenden dem Singular »Datenbank« begegnet, weiß man buchstäblich nicht mehr, von welcher die Rede ist: »Diese Datenbank bietet sowohl den Fachbereichen als auch den Autoren die Möglichkeit, jederzeit die gewünschten Daten zum Publikations-Output [sic!] einer Person oder eines Fachbereiches gebündelt finden zu können. Die Einzelerhebungen für diverse Evaluationen, Akkreditierungen usw. werden damit erleichtert. Ihre Arbeiten erhalten durch diesen Nachweis eine höhere [obacht:] Sichtbarkeit in Katalogen und Suchmaschinen, und sie werden in KOPS langfristig archiviert und zur Verfügung gestellt, ohne dass Sie sich nochmals darum kümmern müssten.« Das nennt man akronymischen Service. In Zürich ist man schon weiter und semantisch nicht gar so zimperlich – und man hat auch ein deutlich stylisheres Akronym, ZORA. Dort hat die Universität ihre Wissenschaftler (sie heißen dort Wissenschafter) in einer autoritären Diktion, die an einen Gestellungsbefehl gemahnt, dazu »verpflichtet«, eine digitale Version ihrer Arbeiten auf ZORA »zu hinterlegen«, »sofern«, wie es heißt, »dem keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen«. Wer sich einmal einen Eindruck davon verschaffen will, in welcher Tonlage eine digitale Diktatur vor sich hinsummt, wenn ihr niemand Einhalt gebietet, dem seien eindringlich die Anweisungen der Zürcher Universität zu besagter ZORA empfohlen. An sich geböte es schon die minime Selbstachtung, die unstatthaften und unverschämten Zumutungen dieser bürokratischen Prose bis in die letzte Instanz mit Prozessen zu überziehen. Nicht einmal Friedrich der Große hätte es gewagt, die seinen Hof zierenden Wissenschaftler derart als sein Eigentum zu begreifen. Die Autoren sollen ultimativ dazu gezwungen werden, ihr Recht auf freie Publikation preiszugeben. Ihre Budgets sind funktional gekoppelt an die Veröffentlichungen, die, unter Open Access-Bedingungen, auf dem Uniserver kostenlos zur Verfügung gestellt werden (»Wissenschaftliche Publikationen werden in den Akademischen Berichten nur [!] berücksichtigt, wenn sie in ZORA erfasst wurden«). Damit kommen die Autoren in eine verdammungsvolle Situation. Entweder schwenken sie auf Universitätslinie ein, dann wird kein Verlag mehr ein Interesse daran haben, sie zu drucken. Oder sie stellen ihre Dokumente nicht zur Verfügung – und dann werden sie mittelfristig entweder selbst nicht genug Gelder zugewiesen bekommen oder dem Druck ihrer Kollegen ausgesetzt sein, an deren Institut die Budgetmittel fehlen. Ich nenne diese Politik verwerflich und unsittlich. Das Leitbild des Wissenschaftlers, das hinter einer solchen Strategie steckt, ist das eines abhängigen Metöken. Wie kann man aber denken, daß man von Wissenschaftlern, die derartig gedemütigt werden, mittel- und langfristig ›innovative‹ Forschung serviert bekommt? Und warum läßt sich nicht vernünftig darüber nachdenken, wie man wissenschaftliche Produktivkräfte vor dergleichen Anschlägen einer selbst sehr unproduktiven Bürokratenkaste schützt? Auch dem Einfältigsten sollte doch klar sein, daß all das nur herunterzieht, nicht nach oben.
Wenn man die Tendenz bekämpfen will, den Markt für wissenschaftliche Publikationen autistisch werden zu lassen und die Autoren durch Kollektiventeignung ihres Urheberrechts zu berauben, muß man für drei Forderungen eintreten. Erstens: Die mit Steuergelder ausgestatteten (aber vom Steuerzahler nicht kontrollierbaren) trusts müssen aufhören, einseitig und massiv digitale Publikationsformen zu Lasten des Buches zu subventionieren, bloß weil die Digitalia im Augenblick hip erscheinen (und eine Menge Leute auf diesem Ticket Karriere machen). Das Verhältnis von Buch- und Digitalienanschaffung in Universitätsbibliotheken ist wieder auf ein vernünftiges und ausgewogenes Maß zu kalibrieren, das Nachhaltigkeit als zentrale Größe anerkennt, nicht modischen Schnickschnack. Zweitens: Bevor man in die komplexe Okösphäre wissenschaftlichen Publizierens durch Subventionierung bestimmter Techniken eingreift, ist – das sollte eigentlich selbstverständlich sein – eine genaue und vor allem transparente Kosten-, Nutzen- und Risikoanalyse vorzulegen. Was für die Einführung einer gentechnischen Pflanze in freiem Feld Standard ist, muß erst recht für so etwas wie Open Access und seine Nebenwirkungen gelten. Dabei muß scharf zwischen Tatsachen und Propagandaphrasen (Globalisierungsdruckgeschwätz, Jehovaschreie) unterschieden werden. Memo: Nicht nur Bankenaufsichtsräte können sich über Spekulationsobjekte (real estates, oje, ist es englisch, ist es schon gelogen) falschen Vorstellungen hingeben. Drittens: Dem unveräußerlichen Urheberrecht der Autoren ist wieder mit Respekt zu begegnen und allen Versuchen, es auf kaltem Verfahrensweg auszuhebeln, ist entschieden – und zur Not auch juristisch – Widerstand zu leisten. Wer hier anfängt, blind und ohne Reflexion auf die Folgen rumzufuhrwerken, legt die Axt an die Wurzel dessen, was das alte Europa einmal ›selbständiges Individuum‹ genannt hat. Niemand kann das wollen. (Heidelberg, 9.2.2009)
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