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Hochwohlgebohrener Freÿherr
Hochgebietender Herr StaatsMinister
Gnädiger Herr
Das
seit 3 Monaten täglich alhier erscheinende, sogenannte
Abendblatt, zu welchem sich Herr Heinrich v. Kleist,
als Redactör und Eigenthümer bekennt, liefert täglich
politische Nachrichten, zu deren Bekanntmachung die
unterzeichneten beÿden hiesigen ZeitungsExpeditionen
durch ein titulo oneroso erlangtes Privilegium
privative berechtigt sind.
Gegen
diese Beeinträchtigung unseres Privilegii
würden wir, gleich beÿ der ersten Erscheinung des
Abendblattes <310:> klagbar eingekommen
seÿn, wenn wir nicht dies ganze Unternehmen des Herrn
v. Kleist für eine blos ephemere
Erscheinung gehalten hätten, die, gleich einem Meteor,
bald genug in sich selbst verlöschen würde.
Da
wir aber jetzt, durch eine von H. v. Kleist
selbst an uns gerichtete schriftliche Eröfnung, positiv
benachrichtigt sind,
daß das Abendblatt nicht blos fortdauern, sondern
daß es, was den politischen Theil betrift, vom
1tn Januar
des bevorstehenden Jahres an, sogar noch mehr
Ausdehnung
als bisher erhalten,
selbst von Ew. Hochfreÿherrl. Exc. mit diplomatischen
und politischen Beÿträgen bereichert werden soll
so gebieten uns das positive für uns sprechende Recht
und die Pflicht der Selbsterhaltung, gegen die unbefugten
Eingriffe des H. v. Kleist in die
uns verliehene Gerechtsame beÿ Ew: Hochfreÿ herrlichen
Excellenz Schutz zu suchen und Hochdieselben um Dero
gnädige Verwendung zu bitten, daß die Zeitungen, denen
durch die Zeitumstände im Innern wie im Aeußeren ohnehin
schon so großer Nachtheil widerfährt, durch die Usurpationen
eines blos tolerirten Blattes nicht noch wesentlicher
beeinträchtigt werden mögen.
Gnädiger
Erhörung uns getröstend, ersterben wir
Ew.
Hochgräflichen Excellenz
unterthänig
gehorsame
die
Haude & Spenersche,
und
Vossische ZeitungsExpeditionen.
Berlin, d. 22. Decbr 1810
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4789.B.pr.den 24.Dec.1810.
Anmerkung. Diese Eingabe ist durch die ad 4710 bemerkte
mündliche Eröfnung
erledigt.
Himly
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