Schwäbischer
Merkur (Stuttgart), 26. 1. 1812, Nr. 19, 121
Verbot von Peguilhens Verteidigungsschrift
Berlin, den 16 Jan. Se. Maj. der König
haben die in den hiesigen Zeitungen eingerückte, und mit allgemeinem Unwillen
aufgenommene Anzeige über den SelbstMord des Dichters v. Kleist und der
Frau Vogel aus dem reinsten Gefühl für Religion und Sittlichkeit nachdrücklich
geahndet, den Verfasser zur Verantwortung ziehen lassen, und zugleich
befohlen, daß die zur Vertheidigung jenes abscheulichen Vorfalls angekündigte
Schrift mit aller Strenge unterdrükt werden soll. (B. C.)
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