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Königlich privilegirte Berlinische Zeitung von Staats- und gelehrten Sachen (Vossische Zeitung), 26. 11. 1811, Nr. 142, unpag.

Peguilhens Todesanzeige für Henriette Vogel und Kleist


Adolphine Vogel geborne Keber und Heinrich v. Kleist haben am 21sten November gemeinschaftlich diese Welt verlassen, aus reinem Verlangen nach einer bessern.
Beide hinterlassen Freunde und Freundinnen, und dazu gehören nicht blos diejenigen, welche so glücklich waren, mit ihnen zu leben, sondern die verwandten Geister aller Jahrhunderte; der Vergangenheit der Gegenwart und der Zukunft.
Diesen halte ich für Pflicht, nach dem Wunsche und mit dem Beistande meines Freundes des tiefbetrübten Gatten der Verewigten, einige Bruchstücke über die Katastrophe vorzulegen, welche ihrem Leben ein Ende machte, und das soll hoffentlich noch in diesem Jahre geschehen.
Das Publikum bitte ich, sein Urtheil bis dahin aufzuschieben, und nicht zwei Wesen lieblos zu verdammen, welche die Liebe und Reinheit selbst waren. Es ist von einer That die Rede, wie sie nicht alle Jahrhunderte gesehen haben, und von zwei Menschen, die nicht mit einem gewöhnlichen Maaßstabe gemessen werden können.
Ob es mir aber gelingen wird, der bloßen Neugierde derer zu genügen, die gleich dem Chemiker – nur ohne seinen Beruf – nicht eher ruhen, als bis der Diamant in gemeine Kohle und Gas verwandelt daliegt, daran zweifle ich selbst. Diesen rathe ich sehr, die angekündigte nur für Freunde und Freundinnen in obigem Sinne bestimmte Schrift, nicht zu lesen, wenn sie sich dieselbe auch zum Besten der wohlthätigen Anstalt, für welche der Ertrag bestimmt ist, kaufen sollten.

Peguilhen, als Vollstrecker des letzten
Willens der beiden Verewigten.

Auch in: Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen (Spenersche Zeitung), 28. 11. 1811, Nr. 143, unpag.

Emendation
wenn sie sich] wenn sich D

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Letzte Aktualisierung 22-Jan-2003
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