Paul Hoffmann, Heinrich v. Kleist als Beamter in Berlin. Nach unbekannten
Urkunden, in: Velhagen & Klasings Monatshefte 46 (1932), H. 8 (April), 178-180; darin:
179
Karl Gustav v. Struensee an Gottlieb Johann Christian Kunth, Berlin, 6. 11. 1800,
mit Aktenvermerk Kunth, 11. 11. 1800
Auf den Bericht der technischen Deputation des Manufactur p Collegii vom 4ten d. M.
ist dem ehemaligen Lieutenant von Kleist die nachgesuchte Erlaubniß
den Sitzungen der Referenten
zu seinem Unterrichte
beywohnen zu dürfen
zwar dato ertheilt und er deshalb an die Deputation weiter verwiesen, ihm aber zugleich
angerathen worden, sich nebenbey als Auscultator oder Referendarius bey der p Cammer
zu einer künftigen Versorgung im Civil geschickt zu machen, weil bey der p Deputation
wenig oder gar keine Hofnung für ihn sey je zu einiger Besoldung zu gelangen.
Referenten wird dieser
Bescheid hiermit nachrichtlich bekannt gemacht und bedarf es im Uebrigen da von
förmlicher Anstellung des v. Kleist in Königlichen Diensten jetzt noch nicht die Rede
ist, auch dessen Verpflichtung nicht, sondern es wird völlig hinreichend seyn, wenn der
Director sich von ihm mittelst Handschlags die Beobachtung der Verschwiegenheit angeloben
läßt.
Berlin den 6ten Novembr.
1800.
Auf Sr. Königl. Majestät
allergnädigsten Spezial-Befehl. Struensee.
Kleist erhielt keinen
schriftlichen Bescheid auf seinen Antrag. Kunth bemerkte auf dem eben mitgeteilten
Ministerialerlaß:
pr. d. 11ten Novebr.
1800.
Zu den Acten, da ich heute
den Herrn p. v. Kleist von dieser Verfügung benachrichtigt habe.
|