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[ DOKUMENTE UND ZEUGNISSE ]

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Paul Hoffmann, Heinrich v. Kleist als Beamter in Berlin. Nach unbekannten Urkunden, in: Velhagen & Klasings Monatshefte 46 (1932), H. 8 (April), 178-180; darin: 179

Karl Gustav v. Struensee an Gottlieb Johann Christian Kunth, Berlin, 6. 11. 1800, mit Aktenvermerk Kunth, 11. 11. 1800


„Auf den Bericht der technischen Deputation des Manufactur p Collegii vom 4ten d. M. ist dem ehemaligen Lieutenant von Kleist die nachgesuchte Erlaubniß
den Sitzungen der Referenten zu seinem Unterrichte
beywohnen zu dürfen
zwar dato ertheilt und er deshalb an die Deputation weiter verwiesen, ihm aber zugleich angerathen worden, sich nebenbey als Auscultator oder Referendarius bey der p Cammer zu einer künftigen Versorgung im Civil geschickt zu machen, weil bey der p Deputation wenig oder gar keine Hofnung für ihn sey je zu einiger Besoldung zu gelangen.
Referenten wird dieser Bescheid hiermit nachrichtlich bekannt gemacht und bedarf es im Uebrigen da von förmlicher Anstellung des v. Kleist in Königlichen Diensten jetzt noch nicht die Rede ist, auch dessen Verpflichtung nicht, sondern es wird völlig hinreichend seyn, wenn der Director sich von ihm mittelst Handschlags die Beobachtung der Verschwiegenheit angeloben läßt.
Berlin den 6ten Novembr. 1800.
Auf Sr. Königl. Majestät allergnädigsten Spezial-Befehl.

Struensee.“

Kleist erhielt keinen schriftlichen Bescheid auf seinen Antrag. Kunth bemerkte auf dem eben mitgeteilten Ministerialerlaß:

„pr. d. 11ten Novebr. 1800.
Zu den Acten, da ich heute den Herrn p. v. Kleist von dieser Verfügung benachrichtigt habe.“

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Letzte Aktualisierung 22-Jan-2003
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