Paul Hoffmann, Heinrich v. Kleist als Beamter in Berlin. Nach unbekannten
Urkunden, in: Velhagen & Klasings Monatshefte 46 (1932), H. 8 (April),
178-180; darin: 178f.
Gottlieb Johann Christian Kunth an Karl Gustav v. Struensee, Berlin, 4. 11.
1800
An
des Königl. wirkl. Geheimen
Staats- Kriegs und dirigirenden
Ministers, Herrn von Struensee,
Excellenz.
Der ehemalige Lieutenant von Kleist hat nach seinen eigenen Aeußerungen gegen uns den
Militairdienst bei der Garde darum verlassen, weil er mehr Geschmack am Studiren findet,
als an praktischen Geschäften. Seitdem hat er sich in Frankfurth an der Oder, seinem
Geburtsorte, dem Studio der sogenannten Naturwissenschaften und der höhern Mathematik
fast ausschließlich gewidmet, und wünscht jetzt, durch seine äußern Umstände
veranlaßt, auf eine seinen Neigungen und Fähigkeiten angemessene Art im Civildienst
gebraucht zu werden. Wir haben ihm den Rath gegeben, sich auf irgend einer Universität
als öffentlicher Lehrer zu habilitiren; oder, wenn er sich den Geschäften widmen wolle,
die Anstellung bei der hiesigen p. Kammer nachzusuchen. Hier werde er eine
allgemeinere Übersicht der Landesverfassung und der Geschäfte gewinnen; auch würden
seine mathematischen Kenntnisse beim Bauwesen, besonders bei Deich- oder Kanalarbeiten, in
Mühlenwerken, beim Feldmessen u. s. f. besser benutzt und bekannt werden; endlich würde
er auch bei der hiesigen oder irgend einer andern Provinzialkammer, entweder im Collegio
selbst, oder in einer untergeordneten Stelle, zu seinem Fortkommen am ersten Gelegenheit
finden.
Wir
sehen es als eine Folge dieser Vorstellungen an daß er sein erstes Vorhaben, Ew:
Excellenz um förmliche Anstellung bei dem Manufactur Collegio und der technischen Deput.
desselben zu bitten, aufgegeben, und sein Gesuch in der urschriftlich beiliegen-
<179:> den Vorstellung bloß darauf eingeschränkt hat,
den
Sitzungen der technischen Deputation
beiwohnen
zu dürfen.
Diesem Gesuche stehet nun zwar eben nichts Bedenkliches entgegen; indessen wünschen wir
zum eignen Besten des p von Kleist, daß Euer Excellenz geruhen wollen, die
Bewilligung desselben von seiner Anstellung bei der p Kammer, dem Oberbaudepartement,
dem Hofbauamt, oder sonst einem andern Collegio von größerer Wirksamkeit, abhängig zu
machen. Er hat den Jahren nach keine Zeit mehr zu verlieren, und sollte daher nicht
ausschließlich ein Collegium wählen, welches, wie die technische Deputation, ihm so
wenig Gelegenheit zu allgemeiner Ausbildung für den öffentlichen Dienst, und durchaus
keine Aussicht auf Beförderung verschaffen kann.
Es ist
übrigens der erste Fall, daß Jemand, der nicht schon bei dem Manufactur- oder einem
andern Collegio stehet, der Deputation als bloßer Auscultant beigesellet zu sein
wünscht, und zwar dieses bloß in der Absicht, um selbst seine Brauchbarkeit zu Fabriken-
und Commerzialgeschäften zu prüfen.
Wenn
Euer Excellenz daher die Bitte des p von Kleist zu erfüllen geruhen sollten; so glauben
wir, daß derselbe bloß auf Verschwiegenheit zu vereidigen, oder auch nur mittelst
Handschlags darauf zu verpflichten sein würde.
Berlin den 4ten 9br. 1800. Kunth.
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