Paul Czygan, Zur
Geschichte der Tagesliteratur während der Freiheitskriege, 2 Bde. (Leipzig: Duncker
& Humblot 1909/11), Bd. 2, 1. Abt. (1909), 20
Johann Emanuel Küster an Karl August v. Hardenberg, Berlin,
24. 11. 1812
Was indessen die Vermehrung der hier erscheinenden Zeitungen
betrifft, so haben des Königs Maj. Allerhöchst Selbst auf den Grund jener Ihnen
vorgelegten Motive den sonst gar zu sehr zu besonderer Begünstigung geeigneten Fall
verneinend entschieden, da ein vormaliger Officiant, der Regimentsquartiermeister Curths,
ein Mann von nicht gewöhnlicher Qualifikation zu einem solchen Unternehmen, die Herausgabe einer Zeitung als Mittel des notdürftigen
Unterhalts benutzen wollte. Und später haben schon einmal Ew. Exc. auf meinen mündlichen
Vortrag genehmigt, dass die Herausgabe des Abendblatts auf die alleinige Aufnahme
solcher politischen Artikel beschränkt würde, die bereits in den hiesigen Zeitungen die
Aufnahme erhalten hatten, eine Bestimmung, welche noch mehr die Gefahr mit diesen täglich
erscheinenden Blättern noch leichter politische Anstösse zu geben, als die Rücksicht
auf die Zeitungsprivilegien zu erfordern schien.
Auszug aus einem Gutachten, das Küster zum Antrag Georg Andreas
Reimers auf Gründung einer Tageszeitung erstellt hat.
Emendation
Unternehmen <
> Ew. Exc.] Zeilen
vertauscht D
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