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                     Arno Barnert 
                      in Zusammenarbeit mit Roland Reuß und Peter Staengle, Polizei  
                      Theater  Zensur. Quellen zu Heinrich 
                      von Kleists Berliner Abendblättern, in: BKB 
                      11 (1997), 29-353; darin: 351 
                       
                      Karl August v. Hardenberg an Johann August 
                      Sack, Berlin, 26. 3. 1811 
                       
                       
                     
                       
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                            <27r> 
                            Bei näherer Prüfung der mir von Ew. Hochwohlgeboren 
                            unterm 20ten dieses Monats eingesandten 
                            Verzeichniße der im Preußischen Staate herauskommenden 
                            periodischen Schriften, welche ich jedoch noch durch 
                            die zurückgebliebenen Materialien der Liegnitzer und 
                            Potsdammer Regierungen zu vervollständigen 
                            bitte, habe ich mich überzeugt, daß keine derselben 
                            sich für die höhere Zensur eignet, indem ihre eigentliche 
                            Tendenz weder die Staats-Verfaßung oder Verwaltung 
                            betrifft, noch zugleich in höherer politischer Beziehung 
                            dem Staate wichtig wird, hierin aber nach der Allerhöchsten 
                            Kabinets-Ordre vom 25ten Februar 
                            dieses Jahres die Gränzlinien der höhern Zensur zu 
                            suchen sind. 
                             Es 
                            kann daher nur darauf ankommen, ob einzelne Aufsäzze 
                            in den jetzt bestehenden Zeitschriften oder neue Werke 
                            und Flugblätter zu letzterer zu verweisen sein werden 
                            und bei den von Ew. Hochwohlgeboren bereits früherhin 
                            getroffenen Anordnungen und Einleitungen scheint es 
                            mir kein Bedenken zu leiden, daß den bisherigen Zensoren, 
                            bei der ihnen obliegenden Responsabilität, die Beurtheilung 
                            überlaßen werden muß, in welchen Fällen die Nothwendigkeit 
                            der Verlegung zur höhren Zensur eintritt. 
                             Ich 
                            ersuche daher Ew. Hochwohlgeboren nunmehr wiederholentlich 
                            hiernach die weitern Verfügungen an sämmtliche betreffende 
                            Behörden gefälligst zu erlaßen und bemerke nur noch, 
                            daß die zur höhern Zensur ein zu sendenden Schriften 
                            an den StaatsRath Gruner adreßirt werden 
                            können. 
                             Berlin 
                            den 26ten März 1811. 
                             Hardenberg 
                             
                            An 
                            des Königlichen Geheimen Staats- 
                            Raths, Herrn Sack, 
                            Hochwohlgeboren 
                        
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                          pd 29 Mrz 11. S Exc Köhler 418./pCO | 
                       
                     
                    H: GStA-PK, 
                      Sign.: HA I, Rep. 77, Tit. 1, Nr. 1, Bl. 27 
                       
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