Arno Barnert
in Zusammenarbeit mit Roland Reuß und Peter Staengle, Polizei
Theater Zensur. Quellen zu Heinrich
von Kleists Berliner Abendblättern, in: BKB
11 (1997), 29-353; darin: 347f.
Karl August v. Hardenberg an Heinrich v. Kleist,
Berlin, 18. 2. 1811 (Entwurf)
<7r>
An den Hr.
v Kleist Hwgb.
Ich kann Ew &c meine Verwunderung nicht bergen,
daß Sie in Ihrem Schreiben vom 13tn
Fbr die Abendblätter ein halb-officielles
Blatt nennen und aus dieser Benennung grundlose Ansprüche
auf Entschädigungen wegen des schlechten Absatzes
dieses Blattes herleiten wollen. Ich habe Ihnen ausdrücklich
erklärt daß ich dem Abendblatt durchaus keinen officiellen
Charakter beigelegt wissen wollte, indem auch der
Augenschein lehrt daß es keinen solchen Charakter
^hat^; * Ich habe Sie ferner nicht im Mindesten beschränkt
in der Art vor dem Publicum aufzutreten noch in den
Mitteln ihr Blatt interessant zu machen. Sie sind
keinen andern als den durchaus allgemeinen Vorschriften
unterworfen, und diese sind nicht von der Art daß
sie nicht verstatteten Interesse zu wecken, so bald
hinreichende Mittel dazu angewandt werden. Wenn ich
Ihren Wunsch von den Behörden Notizen für das Publicum
zu erhalten, unterstützte, so war dies eine Gefälligkeit
die ich Ihnen so wenig wie jedem Andern abzuschlagen
veranlaßt war; allein es erscheint unüberlegt eine
Entschädigungsforderung darauf zu gründen, daß jenen
Behörden keine ^passende^ Gelegenheit vorkam ^durch
Mittheilungen^ Gefälligkeiten zu erweisen.
<7v>
Ein 2terIrthum Ihres Schreibens
besteht darinn daß ich Ihnen Sie
eine dargebotene Geldunterstützung zur Führung jenes
Blattes ausgeschlagen hätten, denn <348> diese
ist Ihnen nie in dieser Beziehung angeboten, sondern
von mir nur auf Ihre Veranlaßung geäußert worden,
daß der Staat verdienstvolle Schriftsteller wenn es
seine Kräfte erlauben gern unterstützen würde. Ich
bin aber überzeugt daß Ew &c ^alsdann^ Ihre Verdienste
nicht von dem Inhalt u. dem Schicksal der Abendblätter
abhängig erklären werden sondern
auf andere Weise begründen werden. Bl 18/2 11
Hbg
|
md 19/2 ¿¿¿
abg eod
* und die Zwecke des Staates davon ganz unabhängig
sind, und ^daselbst^ nicht mehr oder beßer als aller
Orten erläutert werden. |
H: GStA-PK,
Sign.: HA I, Rep. 74, J, X, Nr. 2, Bl. 7
|