| Arno Barnert 
                      in Zusammenarbeit mit Roland Reuß und Peter Staengle, Polizei  
                      Theater  Zensur. Quellen zu Heinrich 
                      von Kleists Berliner Abendblättern, in: BKB 
                      11 (1997), 29-353; darin: 339f.
 Johann August Sack und Johann Emanuel Küster an 
                      Karl Justus Gruner, Berlin, 26. 1. 1811
 
 
 
                       
                        |  <22r> Berlin den 26. Januar 1811.
 An den Herrn Polizey Präsidenten
 Gruner hier
 
 Dem Herrn Polizey Präsidenten Gruner theilen 
                            wir in abschriftlicher Anlage mit, was wir wegen dermaliger 
                            weiterer Durchführung des allgemeinen Prinzips der 
                            Censur Vertheilung, welches den neueren Anordnungen 
                            bereits bis dahin zum Grunde gelegen hat, gegenwärtig 
                            an den allgemeinen Censor, Bibliothekar Biester 
                            * erlassen haben. Ausser denjenigen Gründen dieser 
                            näheren Feststellung, welche die Natur des Gegenstandes 
                            ergiebt, haben wir dabeÿauch die Schwierigkeit in 
                            Betracht gezogen, welche der so vielfach beschäftigte 
                            Dirigent der hiesigen Polizeÿ bey persönlicher Uebernahme 
                            eines weitläuftigern Censurgeschäfts nothwendig finden 
                            muß, indessen doch die bekannte Lage allgemeiner, 
                            auch hiesiger besonderer Staatsverhältnisse es, nach 
                            den in anliegender Verfügung gemachten Andeutungen 
                            nothwendig erfordert, daß die Leistung des Censurgeschäfts 
                            dermalen persönlich seÿ und ausschließlich von den 
                            Männern geschehe, welchen die Regierung dieselbe anvertraut 
                            hat, und an welche sie unmittelbar
 
    die
 | * und an die 
                          hiesigen Buchhändler u Buchdrucker |   <22v> die näheren Eröfungen und Anweisungen, die der Gegenstand 
                      erfordert, ergehen läßt. Obwohl nun jede genauere Vertheilung 
                      der zu censirenden Schriften ihre eigenen Inconvenienzen 
                      und Unvollkommenheiten mit sich führen wird, deren 
                      letzter Grund in der vermischten oder, unbestimmten Beschaffenheit 
                      und Form der erscheinenden Schriften selbst liegt; so sind 
                      wir doch überzeugt, daß die dermalige genauere Abgrenzung 
                      der polizeylichen von der allgemeinen Censur <340:> 
                      zur Verminderung jener Unvollkommenheiten wesentlich beitragen 
                      und die Absichten der Regierung bey diesem Geschäftszweige 
                      sichrer stellen wird, als es bis dahin der Fall gewesen 
                      ist.  Demnach vertrauen en wir auch zu dem Herrn Polizey 
                      Präsidenten Gruner, daß derselbe sich mit dem Bibliothekar 
                      Biester ohne Schwierigkeit hierunter einverständigen, 
                      die dermalen hier erscheinenden Blätter und sonstigen periodischen 
                      Schriften, welche nunmehr zur allgemeinen Censur kommen 
                      müssen, auf dieselbe übertragen, auch in Rücksicht der demnächst 
                      herausko·enden kleineren Schriften, welche nach
 
    der 
 
  <23r> der bisherigen Einrichtung noch zur polizeilichen Censur 
                      gebracht werden sollten, dahin mitwirken werde, um die Buchhändler 
                      und Buchdrucker zum genaueren Verständniß der eingetretenen 
                      Abänderung zu bringen. Demnächst empfehlen wir dem Herrn 
                      Poliz. Präsidenten wegen der in Schriften polizeylichen 
                      Censur Ressorts in Berührung kommenden äusseren 
                      und inneren Staatsverhältnisse dasselbe Verfahren und die 
                      Befolgung derselben Grundsätze, die wir dem allgemeinen 
                      Censor zur Pflicht gemacht haben, und deren aufmerksamste 
                      Berücksichtigung die Lage des Augenblicks unerläßlich macht.
 
  Berlin 
                      den p 
  Sack 
                      Küster 
 Zur gefälligen Mitzeichnung des
 Königl: Geheimen Staats-
 rathes und Chefs des allgemei-
 nen Polizey Departements pp
 Herrn Sack Hochwohlgebohr.
 
 H: GStA-PK, Sign.: HA I, Rep. 77, Tit. 1, Nr. 7, 
                      Bl. 22-23
 
 
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