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                     Arno Barnert 
                      in Zusammenarbeit mit Roland Reuß und Peter Staengle, Polizei  
                      Theater  Zensur. Quellen zu Heinrich 
                      von Kleists Berliner Abendblättern, in: BKB 
                      11 (1997), 29-353; darin: 328f. 
                       
                      Johann August Sack an Johann Emanuel Küster, Berlin, 
                      12. 1. 1811 (Entwurf) 
                       
                       
                     
                       
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                            <13r> 
                            Berlin den 12 Januar 1811 Ministerium des Innern allgemeines 
                            Polizeÿ Departement 
                             
                            An den Königl Geheimen Staatsrath 
                            und Cheffder zweiten 
                            Section des Königl Ministeriums der auswärtigen 
                            Angelegenheiten 
                            Herrn Küster Hochwohlgeboren 
                            hier 
                             
                            Obgleich es nicht möglich ist, die Grenzlinie namentlich 
                            darüber, was zu dem Reßort der litterarischen und 
                            der polizeÿlichen Censur gehören soll, nach den von 
                            dem Geheimen Krieges rath Himlÿ in der Beilage 
                            Ew Hochwolgeboren gefälligen Schreibens vom 5ten 
                            dieses Monats aufgestellten Ideen allgemeinzutreffend 
                            zu bestimmen und es eben deshalb viel für sich hat, 
                            wenn bisher alle periodische Schriften der 
                            policeÿlichen Censur unterworfen gewesen, da es unter 
                            ihnen äußerst selten eine und namentlich unter den 
                            hieselbst erscheinenden, vielleicht außer etwa der 
                            Bratringschen, keine giebt, deren Inhalt 
                            nicht so durchaus gemischt und vielartig ist, 
                               daß 
                             
                             
                             
                        
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                            <13v> 
                             
                            gelegentlich sehr wahrentliche policeÿliche Rücksichten 
                            mit eintreten; so bin ich doch, sogar ^eben^ deshalb 
                            desto mehr ganz damit damit einig, daß künftig <329:> 
                            lieber alle ^hiesige^ Censur von einem Punkt 
                            ausgehe und der ^Bibliothekar^ Doctor Biester zum 
                            GeneralCensor bestellet und angewiesen werde, alle 
                            diejenigen Schriften, welche nach seinem Ermeßen 
                            ein policeyliches oder resp: politisches 
                            Interesse haben, zur Ertheilung oder Versagung der 
                            des Imprimatur resp. an den Herrn 
                            Policeÿ Präsidenten Gruner  oder Geheimen 
                            Rath Himlÿ abzugeben. 
                             Er 
                            würde dabeÿ nur darauf aufmerksam zu machen seÿn, 
                            daß namentlich alle Invectionen  
                             
                             
                        
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                            <14r> 
                            Invectionen, oder bittere oder tadelsüchtigte 
                            Bemerkungen über die im Innern des Staats getroffenen 
                            öffentlichen Einrichtungen einer besonderen policeÿlichen 
                            Rücksicht unterliegen. * 
                             Hierauf 
                            würde dann ^unmaaßgeblich^ eine gemeinschaftliche 
                            Verfügung an ** den Policeÿ Präsidenten Gruner und 
                            Geheimen ^Kr:^  Rath Himlÿ anzugeben, 
                            ingleichen eine Bekanntmachung an sämtliche hiesige 
                            Verleger, Buchhändler und Buchdrucker zu veranlaßen 
                            seÿn, welches ich Ew Hochwohlgeboren, im Fall Dieselben 
                            diese einfache Behand lung der Sache für zweckmäßig 
                            und genügend halten, ergebenst anheim stellen will, 
                            und zur Mitzeichnung der angegebenen 
                             
                              
                         | 
                         
                           * welches 
                            S K Majestät ihm bekanntlich zur eigenen Pflicht gemacht 
                            haben. ** den Bibliothekar Biester, sowie ein gemeinschaftliches 
                            zweckmäßiges notificationum 
                         | 
                       
                       
                        |  
                            <14v> 
                            gemeinschaftlichen Verfügungen gern 
                            bereit seÿn werde. 
                             Berlin 
                            den pp Königl. Geheimer StaatsRath und Cheff 
                            des Departements 
                            der allgemeinen Policey im Ministerio des Innern 
                             Sack 
                             16. 
                         | 
                         | 
                       
                     
                    H: GStA-PK, 
                      Sign.: HA I, Rep. 77, Tit. 1, Nr. 7, Bl. 13-14 
                       
                    |