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Arno Barnert in Zusammenarbeit mit Roland Reuß und Peter Staengle, Polizei – Theater – Zensur. Quellen zu Heinrich von Kleists „Berliner Abendblättern“, in: BKB 11 (1997), 29-353; darin: 325f.

August Wilhelm Iffland an Friedrich Adolf v. Kalckreuth, Berlin, 4. 1. 1811

<43r>
Die unterzeichnete Direction hatte einige Tage nach dem Vorfall im Theater, wodurch die zweite Vorstellung des Singspiels die Schweitzerfamilie unterbrochen wurde, an den Herrn Polizei Präsidenten Gruner die Anfrage gethan:
„ob die Sängerin Herbst mit Sicherheit und ohne Veranlassung zu Stöhrungen zu geben, werde auf der Bühne erscheinen können?
Der Herr Polizei Präsident hat darauf unter dem 29ten November 1810 erwiedert,
daß nach einer ihm zugegangenen Antwort, das Königliche Gouvernement eine Zusicherung zu geben Bedenken trage, ehe die bei des Königes Majestät Allerhöchstselbst nachgesuchten Verhaltensbefehle eingegangen seÿn würden.

<43v>
Da nunmehr dem Vernehmen nach eine Allerhöchste Entscheidung über den Vorfall im Schauspielhause bei der zweiten Vorstellung der Schweitzerfamilie erfolgt seÿn soll, so fragt die unterzeichnete Direction gehorsamst bei Einem hohen Königlichen Gouvernement an:
„ob die Sängerin Herbst jezt wieder zur Ausübung ihrer Dienste zugelassen werden könne, ohne durch ihr Erscheinen Veranlassung zu gewalt- <325:> samen Stöhrungen der öffentlichen Ruhe im Schauspielhause zu geben?
Die Theater-Direction bemerkt zugleich, daß das Singspiel „Die Schweitzerfamilie jezt nicht ohne Allerhöchsten Befehl zur Vorstellung kommen soll.
Berlin den 4tn Januar 1811.
General-Direction des Königlichen National-Theaters
Iffland







prs den 5ten Januar 1811

H: GStA-PK, Sign.: HA I, Rep. 74, J, XI, Nr. 1, Bl. 43
Kalckreuth leitet diesen Brief an Hardenberg weiter >> 5. 1. 1811


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Letzte Aktualisierung 28-Jan-2003
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