Arno Barnert in
Zusammenarbeit mit Roland Reuß und Peter Staengle, Polizei
Theater Zensur. Quellen zu Heinrich von Kleists Berliner
Abendblättern, in: BKB 11 (1997), 29-353; darin: 282-295
Bericht der Untersuchungskommission über den Theaterskandal, Berlin,
9. 12. 1810
<24r>
Darstellung
der
in der Allerhöchst befohlenen Untersuchung
über
die am 26tn November 1810 im Schauspielhause vorge-
fallenen Unruhen
und
die Personen der Theilnehmer an derselben
erfolgten Ausmittelungen.
Das Singspiel Die Schweitzerfamielie wurde schon
früher als es selbst auf die Bühne gebracht war, zu einem Gegenstande der allgemeinen
Aufmerksamkeit dadurch gemacht, daß in öffentlichen Blättern und nahmentlich in den
sogenannten Abendblättern und den hiesigen Zeitungen, besonders der Besetzung der Rollen
desselben Erwähnung geschehn. Es leuchtete schon hieraus hervor daß man mit der
RollenVertheilung, welche die GeneralDirection des Theaters beliebt hatte nicht
recht einverstanden war, und es offenbarte sich schon damahls von irgendeiner Seite gegen
die Schauspielerin Herbst in Hinsichts auf ienes Singspiel eine ungünstige
Stimmung.
Endlich erfolgte am 21tn Novbr: die erste
Vorstellung iener Operette, die einen mehrfachen Beifall erlangte und sich damit endigte,
daß am Schluße die Schauspielerin Herbst, welcher die erste Rolle darin zutheil
geworden war, hervorgerufen wurde. Hierbei und bei Ihrem darauf erfolgten Erscheinen
ließen sich unter den erneuerten Beifallsbezeugungen einige Pocher hören, unter welchen
letztern
<24v>
letztern sich der Gÿmnasiast v Thümen befand und der dadurch die erste
Veranlaßung zu dem Vorfalle gab, der sich noch im Schauspielhause zwischen ihn und dem
Polizeÿ Inspector Holthoff ereignete, über welchen schon anderweitig das
Mehrere verhandelt ist und der hier nur in sofern einer Erwähnung bedarf, als er nach
aller Wahrscheinlichkeit dazu beigetragen hat, die Gemüther besonders aufzuregen und den
spätern Vorfall zu veranlaßen. <283:> Denn von ienem Tage an bis zu der
bevorstehenden zweiten Vorstellung des gedachten Singspiels wurde das Gerede von dem bei
derselben zu erwartenden Lärmen immer lauter und allgemeiner, dabei wurde des Vorfalls
mit dem v Thümen auf die wiedrigste Weise für seinen Gegner erwähnt, und
die über ienes Vorhaben verbreiteten Nachrichten wurden immer mannigfaltiger so daß am
Tage der zu erwartenden Wiederaufführung iener Operette die mit der Aufrechthaltung der
öffentlichen Ruhe beauftragten Civil und Militair Behörden zu außerordentlichen
Vorkehrungen für die Vorstellung am Abend veranlaßt wurden.
Unter dieser Lage der Dinge begann am 26tn Novbr:
die zweite Aufführung der Schweizerfamielie und alles blieb dabei ruhig bis zu dem
Augenblick in welchen die Herbst auf der Bühne erschien. In diesem Moment
erfolgte, wie mehrere Zeugen gehört haben wollen, angeblich von der Fremden Loge her, ein
zweimaliges Zusammenschlagen der Hände als vermuthliches Signal und darauf verbreitete
sich über das ganze Schauspielhaus ein bedeutender Ausbruch des Mißvergnügens durch
Pochen, Pfeifen, Seufzen und andere ähnliche Weise, welcher vorzüglich starck in der
gedachten Loge und der Mitte des Parteres gewesen sein soll, an welchem letztern Orte eine
große Anzahl von Offizieren sich versammelt hatte. Jenes ^Dies^
widerwärtige Getöse vermischte sich mit Applau-
dissements
<25r>
dissements von andern Seiten, jenes behielt aber die Oberhand und die wiederholten
Versuche der Schauspieler die Vorstellung fortzusetzen, sowie die der BürgerGardeWacht
zur Wiederherstellung der Ruhe blieben ohne allen Erfolg, der Vorhang mußte fallen, und
andere Vorstellungen traten an die Stelle der Schweizerfamielie. Schon während dieses
Vorgangs, noch mehr aber hinterher ergriffen einzelne Civilpersonen die entgegengesezte
Partei. Ihre Meinung wurde von ihnen ziemlich lebhaft ausgesprochen, und es kam dabei zu
mannigfaltigen Contestationen, die indeßen keine weitere Stöhrung der Ruhe zur
Folge hatten
Dies ist der Hergang der Sache so wie er in den Untersuchungs Acten ausgemittelt
ist, und die Verhandlungen haben sich vorzüglich darauf erstrekt, die bei dem Vorfall
vermuthlich obgewaltete vorherige Verabredung auszumitteln, und dann auch die Theilnehmer
an derselben sowohl als an den Unruhen selbst in Erfahrung zu bringen.
In Hinsicht der vorherigen Verabredung ist nun aber keine Gewißheit
zu erlangen gewesen, indem sämtliche als Zeugen vernommenen Personen hierüber geradezu
garnichts haben bekunden können und die als Theilnehmer zur Verantwortung gezogenen
Personen auf der andern Seite übereinstimmend eine Wißenschaft von der Existenz
iener vorausgesetzten Verabredung gänzlich in Abrede gestellt haben.
Allein dem allen ohngeachtet sind doch in den Acten die mannigfaltigsten Gründe
enthalten, die mit einem ziemlichen Grade der Wahrscheinlichkeit auf eine solche
vorher stattgefundene Verabredung rechtlich schließen laßen. <284:>
Hieher gehört schon zuerst der Umstand, daß fast iedermann in der Stadt es
vorher wußte, wie an ienem Abende im Schauspielhause Unruhen entstehen würden, daß man
an öffentlichen Orten ganz unverhohlen davon sprach und daß mancher selbst von den
Theilnehmern eben sowohl wie von den Zeugen blos in Erwartung der Dinge, die außer der
Vorstellung
<25v>
Vorstellung entstehen würden, das Schauspielhaus damals besucht hat.
Ferner war ienes ^Gerede^ auch in mancher Hinsicht sehr bestimmt. Es bezeichnete sogar den
Anstifter in der Person des Major von Möllendorff, gab als Theilnehmer
vorzüglich die hier erfindlichen Officire an, und erklärte als den Zweck des
Unternehmens vorzüglich Ahndung des dem v Thümen bei der ersten Vorstellung
zugefügten Beleidigungen, daher dann die Sache zum Theil gegen die Herbst, wegen
des von ienem angenommenen Abbitte, theils gegen die Polizeÿ, wegen des bei jener
Gelegenheit vermeintlich bezeigten unrichtigen Benehmens gerichtet sein sollte.
Hiemit stimmen in mehreren Stücken selbst die Auslaßungen der als Theilnehmer
abgehörten Personen überein. Verschiedene von ihnen sagen geradezu daß sie an jenem
Abende das Schauspiel in der Absicht besucht hätten um zu pochen. Andere räumen
unverhohlen ein, daß sie aus dem vorher erwähnten Gründen aufgebracht gewesen wären,
und die meisten geben unumwunden zu erkennen, daß sie die Behandlung des p v Thümen
als eine gemeinsame Sache des Adels angesehen hätten, deßen ganzer Stand sowohl durch
den Holthoff als besonders dadurch, daß die Herbst einem Individuo
desselben eine Abbitte verstattet hätte, gekränkt geworden sei.
Es ist ferner auch sehr wahrscheinlich, daß der Sitz iener Verabredung in der Wohnung des
v Möllendorff sich befunden hat. Denn es ist eingestanden, daß iene
Unzufriedenheit den v Thümen um sich seiner anzunehmen und damit ihm desto
beßere Genugthuung werde in die Gesellschaft des ihm bis dahin ganz unbekannten von
Möllendorff gezogen haben, woselbst er eine Klageschrift gegen den p Holthoff
sofort hat aufsetzen müßen, die sämtlichen Intereßenten vorgelesen ist, und dann von
ihm sofort dem PolizeÿPräsidenten ist überge-
ben
<26r>
ben worden, wobei man ihm zum Begleiter den ihm ebenfalls fremden Hauptmann v Klitzing
mitgegeben hat, damit sein GenugthuungsGesuch nochmehr unterstützt werde.
Es ist ebenfalls durch mehrseitiges Zeugniß und Geständniß ausgemittelt, daß in den
Gesellschaften, die sich seit Jahren fast tagtäglich in den spätern Vormittagsstunden
bei dem v Möllendorff sehr zahlreich und bis auf 40 und 50 Personen zu
versammeln pflegen, von der v Thümenschen Angelegenheit mehrmals die Rede
war; und wenngleich weder begründet noch zugestanden wird, daß es darüber überhaupt
oder wegen des Vorfalls im Schauspielhause über <285:> haupt
insbesondere, zu einer förmlichen Verabredung gekommen sei, so ist doch wenigstens des zu
erwartenden Auspochens daselbst die erwähnt worden, und mancher hat nicht ganz in
Abrede zu stellen gewußt: daß er selbst geäußert habe: die Herbst verdient
ausgepocht zu werden, auch räumt der v Möllendorff selbst ein, daß in
seiner Wohnung die Rede davon gewesen sei, iene wäre der ihr zugetheilten Rolle nicht
gewachsen.
Es deutet auch eben sowohl auf eine vorgängige Verabredung, als auf eine dabei statt
gefundene concurrenz des v Möllendorff wenn sogar die eigene
Mutter der Herbst so weit gegangen ist, sich zu ienem zu begeben und ihn zu
bitten, es zu bewerkstelligen daß ihre Tochter wieder beklatscht werde, wie iener selbst
erzählt hat.
Mit allem, was bisher erwähnt ist, trift auch der Inhalt der dem hiesigen Polizeÿ
Präsidenten zugekommenen Geheimen Nachrichten überein, in dem man behaupten wollen, daß
schon vor der ersten Aufführung der Operette die Schweitzerfamielie eine nicht sowohl
gegen das Stück als gegen die Schauspielerin Herbst gerichtete Cabale existirt
habe, daß zu dem in Rede stehenden Vorfalle eine Partei, die blos aus Militairpersonen
bestehe sich
zu
<26v>
zu ienem Vorfalle auch gegen die Polizeÿ Officianten sich verbunden habe, und daß
allhier überhaupt eine Sektion von mehreren jungen Männern existire welche von
der allgemeinen Stimme beschuldigt würden: die wenigsten ^meisten^ seit Jahr und Tag
vorgefallenen Theater Kabalen veranstaltet zu haben, und an deren Spitze der v Möllendorff
stehe. Ferner haben mehrere Zeugen bekundet, daß vor dem Anfange der Vorstellung die
anwesenden Offiziere sich weitläuftig über die zu besetzenden bequemsten
Plätze unter halten haben, ein Umstand, der wenigstens in Verbindung mit den übrigen
vorhandenen Thatsachen gleichfalls einiger maßen auf einen vorher überlegten Vorsatz
schließen läßt.
Eben dahin deutet auch der Umstand daß sämtliche zur Ver antwortung gezogene Theilnehmer
auf die Frage: wer außer ihnen noch an dem Getöse Antheil genommen habe?
völlig übereinstimmend geantwortet haben, daß sie sich nicht verpflichtet und es ihre
Ehre zuwider hielten, in sofern gegen irgend jemanden als Angeber aufzutreten.
Alle vorher erwähnte Anzeigen erlangen dadurch noch eine gewißer^größere^
Stärke, daß nach den eigenen Geständnißen der betreffenden Personen alle diejenigen,
welche in Bezug auf die in Rede stehende Vorfälle Angelegenheiten gehabt haben seit
diesen in die Versamlungen bei dem v Möllendorff gezogen worden sind. Dies findet
namentlich statt bei dem v Thümen wegen seines Vorfalls mit dem Holthoff,
mit dem v Wiersbitzkÿ der an ienem Abende wegen sein gegen den commandirenden
Bürger Garde Offizier in Verweigerung des Nahmens bezeigten Wiederspenstigkeit,
von dem Commandanten aus dem Schauspielhause verwiesen wurde, und der den v Möllen
<286:> dorff <Möllendorff> vorher eben so wenig wie der v Thümen
gekannt hatte, endlich auch mit dem Neuhauss der lange Zeit vor
dem
<27r>
dem Vorfall dem v Möllendorff nicht, seitdem aber fast alle Tage besucht
hatte, und der nach ienem Vorfall noch im Parterre in Hinsicht auf denselben mit dem
Hauptmann Beyrich in einen Streit verwickelt wurde.
Endlich hat die Untersuchung ergeben, daß sämtliche ausgemittelten Theilnehmer in der
Hauptsache entweder zum Offizier oder Adelstand gehören, und daß die übrigen zur
Verantwortung gezogene Personen nur zufällig mit in die Sache gekommen sind,
auch daß diejenigen, denen nach allen ausgemittelten Umständen das meiste zur Last
fällt gerade diejenigen sind, die zu den v Möllendorffschen
Morgengesellschaften gehören, wogegen in Hinsicht der übrigen beinah gar nichts
erhebliches denuncirt war.
Was nun hiernächst die einzelnen Theilnehmer betrift, so sind in so weit keine weiter
auszumitteln gewesen, als diejenigen welche erkannt und von den Zeugen nahmhaft gemacht
sind. Dagegen haben die sämtlichen als Theilnehmer zur Verantwortung gezogene Personen
übereinstimmend erklärt, daß sie sich nicht verpflichtet und es ihre Ehre
zuwider hielten in solcher Art gegen irgend jemanden als Denuncianten
aufzutreten, oder daß sie theils ihres Standpunkts halber, theils weil ihre
Aufmerksamkeit auf andere Gegenstände gerichtet gewesen wäre, über niemanden eine
solche specielle Anzeige mit Grunde machen könnten.
Jene nahmhaft gemachten Personen aber gegen welche die Untersuchung gerichtet ist, sind
folgende.
I. v Möllendorff Major von der Armee.
Der gegen ihn obwaltenden Verdachtsgründe in Hinsicht auf die wahrscheinliche Verabredung
und daß er dieselbe geleitet habe, der gegen ihn schon früher gegangener Gerüchte und
der bei ihm sich täglich versammelnden Gesellschaften ist bereits oben Erwähnung
geschehen
<27v>
geschehen, und darauf kann hier Bezug genommen werden. An dem Lärmen selbst habe
er keinen Antheil genommen, vielmehr fand er sich im Schauspielhause erst nach
Beendigung desselben ein, und als schon eine andere Vorstellung auf der Bühne statt fand.
Auch der ersten Vorstellung der Schweizer Famielie will er nicht beigewohnt haben. Sich
des v Thümen anzunehmen, dazu soll ihm deßen Unerfahrenheit und weil ^er^
seinen Vater gekannt bewogen haben. Die bei ihm vorkommende Gesellschaften giebt er bloß
für ein zufälliges Zusammentreffen zu wechselseitiger Unterhaltung aus. Daß
man ihn für die würkendste Ursach bei der Sache gehalten hat, weiß er selbst sehr gut,
will sich diese Meinung aber garnicht zu erklären wißen. Die Sage daß er zu iener
Vorstellung 100 Billets gekauft, und an <287:> seine Freunde vertheilt habe um zu
pochen, hat er für lächerlich erklärt.
II. Graf v Herzberg. Premier-Lieutenannt außer Diensten Befand sich in
der Fremden Loge zu der er angeblich im Auftrage anderer 7 Billets aufgenommen
hat, weil iene durch Geschäfte dies selbst zu thun verhindert gewesen wären. Die
Zutheilung der ersten Rolle an die Herbst war ihm unangenehm, und er brachte ein
Mißfallen gegen dieselbe schon mit in das Schauspielhaus, weshalb er dann auch an dem
Pochen selbst theilgenommen hat, ohne iedoch deshalb einen Vorsatz vorher gefaßt
zu haben, wenn er gleich wußte daß die Herbst in ihre bisherige Rolle auch
damals auftreten würde. Den Versamlungen bei dem v Möllendorff wohnt er
öfters bei.
Er wird beschuldigt durch zweimaliges Klatschen das Signal zum Tumult gegeben zu haben,
und der Polizeÿ Commißarius Rexrodt insbesondere bezeichnet ihn als denjenigen,
den er in mehreren Jahren seines Dienstes als den Herrn gekannt habe, der bei ähnlichen
Gelegenheiten stets der Anführer gewesen sei, wohin ebenfalls die Stimme des Publicums
deutet, die ihn zu den Mit-
gliedern
<28r>
gliedern einer Section rechnet, welcher die meisten Theater Kabalen zugeschrieben sind,
wie man dann auch in dem gegenwärtigen Falle verschiedentlich als Miturheber genannt hat.
III v Werder der ältere Rittmeister außer Diensten.
Er ist mit der Herbst eben so unzufrieden als über die Behandlung gegen den v Thümen
aufgebracht gewesen, letzteres vorzüglich seines Standes halber. Durch Stattgespräche
war er vorher von dem vorhabenden Lärmen unterrichtet. Um in demselben seine eigene
Unzufriedenheit auszusprechen ging er an ienem Tage in das Schauspielhaus und nahm
geständlich an dem nachher entstandenen Pochen würklich thätigen Antheil, wobei er
voraussetzte daß ihm die Polizei nichts in den Weg legen oder gar beleidigen werde.
Der v Möllendorff ist sein Schwager und er hat sich bei den dortigen
Gesellschaften ebenfalls häufig eingefunden. Er befand sich während des Lärmens im
Parterre und er wird von mehreren Seiten als einer von denjenigen bezeichnet, die sich
darin am wenigsten ^meisten^ ausgezeichnet haben. Nahmentlich war er es
der bei der Gelegenheit als der Commandant dem Major du jour v Both nach
dem Parterre gesandt hatte um die Ruhe wiederherzustellen, diesem entgegentrat, und gesagt
hat, er laße sich in der Äußerung seiner Meinungen durchaus nicht einschräncken, wobei
er den Stock in die Höhe hebend hinzugefügt hat: und kommt nur die Polizei so werde ich
sie mit /: dem Stock :/ abführen. Jene Äußerung hat er eingeräumt und diese nicht zu
bestreiten vermogt, wobei er behauptet daß ihm der p v Both in iener
Diensteigenschaft unbekannt geblieben sei.
Auch dem wachthabenden Unteroffizier Riese <288:> stellte er sich mit
Worten entgegen als dieser ihm
vorschriftsmäßig
<28v>
vorschriftsmäßig Ruhe gebot, indem er nahmentlich äußerte: Herr! von ihnen laß ich
mich nicht vorschreiben ^arretieren^, ich bin der Rittmeister v
Werder, wobei der Riese ebenfalls von einem andern unbekannt gebliebenen
Husaren Offizier zurückgewiesen wurde, und überhaupt bei dieser und ähnlichen
Ermahnungen der wachthabenden Officiere und Unteroffizier von den Militair
Offizieren mit ihren Weisungen höhnisch verlacht sein sollen. Gleich nach beendigtem
Tumult hat er übrigens angeblich Geschäfte halber das Schauspielhaus wieder verlaßen.
IV. von Werder der jüngere. Stabsrittmeister von der Armee.
Früher schon war er mit der Herbst sehr unzufrieden welche Unzufriedenheit durch
den Vorfall mit dem v Thümen und die von demselben angegenommene
Abbitte noch bedeutend vermehrt wurde. Jene Unzufriedenheit führte ihn den fraglichen
Tage in das Schauspiel, da er vermuthete daß die Herbst in der ihr zugetheilten
Rolle wieder auftreten werde und als der Lärmen entstand, nahm er an demselben durch
Pochen ebenfalls thätigen Antheil, wozu er sich aus mancherlei Gründen berechtigt hielt.
Übrigens befand er sich im Parterre und hat sich ebenfalls öfters in den Versamlungen
bei dem v Möllendorff, seinem Schwager befunden, und er kann nicht bestreiten,
daß er, wenn er beschuldigt wird, nach der abgebrochenen Vorstellung die
Schweizerfamielie seinen Beifall zu erkennen geben hat.
Bei dem Lärmen selbst hat er sich nach der Versicherung des wachthabenden BürgerGarde
Lieutenannt Dietrich dergestalt ausgezeichnet haben, daß er zu gleicher
Zeit mit dem Munde gepfiffen, mit den
Beinen
<29r>
Beinen gepocht und mit den Händen geklatscht hat. Nach wiederhergestellter Ruhe, soll er
die um ihn versammelten Offiziere aufgeredet haben, des folgenden Tages zusammen
zu kommen, und sich gegenseitig zu versprechen alle für einen und einer für
alle zu stehen, wie er denn auch nach andern ZeugenAussagen nach dem Herabfallen des
Vorhangs sich durch Klatschen und lautes bravo rufen besonders ausgezeichnet haben soll.
V. Graf v Blankensee
Er war es der angeblich um seine und des Publicums Wißenschaft von dem
Vorfall mit dem v Thümen zu berichtigen, den letztern zu den v Möllendorff
nahm, um mit diesen gemeinschaftlich eine Verabredung über die weitere Behandlung der
Sache zu treffen und zu verhüten daß darin keine unrichtigen Schritte von dem v Thümen
geschehen.
Er will sich erst seit 4 Wochen allhier aufhalten, in <289:> dieser Zeit aber hat er
ebenfalls die v Möllendorffschen Morgengesellschaften besucht.
Im Schauspielhause befand er sich auf dem Parterre und versichert daß er anfangs gar
keinen Antheil an dem entstandenen Pochen genommen, sondern sogar mehrmals
geklatscht habe. Nur nachher als die Herbst dem allgemeinen Mißfallen
gewißermaßen zum Trotz auf dem Theater beharren zu wollen geschienen, habe ihn der
Unmuth über nommen, und er nun ebenfalls iedoch ohne alle Erheblichkeit
mitgepocht.
Nach der Aussagen der Zeugen hat er beim Eintritt in das Schauspielhaus gefragt: es werde
doch heute die Schweizerfamielie gegeben, und man hat von
ihm
<29v>
ihm behauptet, daß er bei dem Lärmen sich besonders ausgezeichnet, auch sich in Hinsicht
auf denselben mit Waffen versehen haben. In dieser letztern Hinsicht hat er aber erklärt,
daß er damals, unter einem Pelze mit der Landschaftsuniform bekleidet gewesen sei.
VI. v Klitzing Hauptmann im General Staabe.
Er versichert bei bei den Vorstellungen des Singspiels der Schweitzerfamielie nicht
anwesend gewesen zu sein, und daher auch von dem Lärmen aus eigener Ansicht der
Mitwürkung nichts zu wißen.
Aus dem Vorfalle bei der ersten Vorstellung vermuthete er das weitere Unruhe entstehen
werde, da man überdies mit der Theater Direction und der Herbst, welche
letztere er gar nicht kennen will, im Publico sehr unzufrieden gewesen sei.
Eines Tages fand er sich in einer Gesellschaft ein, die bei dem Restaurateur Dallach
zu Mittag gegeßen hatte, und als hier des Vorfalls mit dem v Thümen
umständlich erwähnt war, äußerte er daß man sich von einer Sache, die ieden seines
Standes so mehr angehe, näher unterrichten und solche Veranstaltungen treffen müßte,
daß dieselbe zur gehörigen Ahndung gebracht werde. Hierin war die Gesellschaft mit ihm
einverstanden, und es erbot sich einer den v Thümen zu dem v Möllendorff
zu bringen. Als jener bei diesem seine Vorstellung entworfen hatte, begleitete er
denselben zu den ihm bekannten Polizeipräsidenten um ienen bei seiner Unerfahrenheit und
Jugend in seinem Antrage auf Genugthuung möglichst zu unterstützen
zu
<30r>
zu unterstützen. Zu diesem Zweck und zur Beruhigung des Publicums schlug er vor,
daß der Holthoff in einem Zimmer des Schauspielhauses in Gegenwart einiger
Zeugen dem v Thümen Abbitte leisten, in dem er dies für das
zweckmäßigste Mittel hielt, weitern Excessen bei der allgemeinen
Unzufrie<290> denheit vorzubeugen, und als die von dem Präsidenten verheißene
Genugthuung sich verzog ließ er durch einen Dritten den v Thümen
auffordern: noch einmal einzukommen.
Aus dem vorstehenden ist nun schon von selbst ersichtlich, daß er ebenfals bei dem v Möllendorff
aus und eingeht. Auch ist seiner Anfangs erwähnten Versicherung entgegen, nicht allein
von einem Zeugen behauptet worden, daß er sich zum wenigsten im Parterre befunden habe,
sondern einen andern ist er, wiewohl nur im Allgemeinen besonders als Ruhestöhrer
angezeigt worden. Ja sogar wird von ihm iedoch ohne weitere Begründung erzählt, daß er
während des Lärms seinen Cammeraden sowohl im Parterre als in den Logen, anhaltend zur
Fortsetzung der Unruhen aufgefordert habe.
VII. v Wiersbitzki Lieutenannt im Grenadier Bataillon des Collbergschen
Infanterie Regiments.
Er befand sich im Parterre, nahm an dem Getöse thäthigen Antheil, weil er bei dem
Auftreten der Herbst Klatschen hörte, und diese Aeußerung des Beifalls ihm
nicht anstand. Auf hinzutreten des wachthabenden Bürgeroffiziers Dietrich will
er iedoch sogleich mit Lärmen eingehalten haben. Dieser aber versichert, daß er
denselben aller
Bitten
<30v>
Bitten ohngeachtet nicht habe zur Ruhe bringen können. Er verweigerte diesem zu
3 verschiedenen Malen die Nennung seines Nahmens, obwohl der Dietrich, wie die
ser ferner behauptet ihm seine Befugnis zu dieser Frage eröfnet hatte. Endlich erklärte
er sich bereit zu dem in einer Loge anwesenden Commandanten zu gehen, wohin ^ihn^ der Dietrich
begleitete und woselbst ihm der Befehl ertheilt wurde, das Schauspielhaus zu verlaßen.
Mit dem v Möllendorff hat er vorher gar keine Bekanntschaft gehabt, seit dem
Vorfalle aber ist er zweimal bei demselben gewesen, angeblich aus eigenem Antriebe und
weil er erfahren daß iener seinen Vater gekannt habe.
Die Gesellschaft die er dort traf hat ihn über sein Gespräch mit dem Commandanten
befragt.
VIII. Neuhauss, Lieutenant im JägerGardeBataillon, befand sich am Abend
des Vorfalls in der fremden Loge und als damahls im Parterre geklatscht wurde, hat er aus
Mißfallen über diese unzeitige Beifallsäußerung einigemahl mit dem Säbel auf den
Fußboden gestoßen.
Die Gesellschaften bei dem v Möllendorff hat er eben falls besucht. Vor ienem
Vorfall ist er aber ^indeßen^ lange nicht, seit demselben aber fast täglich dort
gewesen.
Vor dem Anfange des Singspiels war er einige Augenblicke im Parterre, wo er mit einigen
Bekannten <291:> sprach. Nach der Angabe eines Polizeÿ Offizianten
sollen die Offiziere mit denen er gesprochen hat ihm dann dahin gefolgt sein, wo
die übrigen gestanden haben. Er aber will in der Absicht
Unruhe
<31r>
Unruhe zu erregen keinesweges in das Schauspielhaus gekommen sein.
IX. v Wülcknitz. Lieutenant von der Armee.
Hatte durch Stadtgespräche erfahren, daß am mehr erwehnten Abend die Herbst
ausgepocht werden solle, und um mitanzusehen, ob und was sich ereignen würde ging er in
das Schauspiel. Als der Lärmen ganz allgemein begann, nahm er an denselben durch Pochen
einigen Antheil. In Bezug auf die Bemühungen des wachthabenden Bürgeroffiziers die Ruhe
wiederherzustellen, hörte er sogleich wieder auf, und blieb für die Folge ruhig.
Den Major v Möllendorff kennt er gar nicht, und ist nie in deßen Wohnung
gewesen.
Es ist gegen ihn nichts weiter angezeigt worden, als daß er sich im Parterre unter den
übrigen Offizieren befunden habe.
X. v Tronchin, Lieutenant von der Garde dü Corps, befand sich in der
fremden Loge, und giebt zu daß er wohl ein einziges mal wie er beschuldigt wird,
gepfiffen haben könne, einen weitern Theil habe er aber an den ihm unerwartet gekommenen
Lärmen nicht genommen, und hat sich dieserhalb auf das Zeugniß des Commendanten
berufen.
Den v Möllendorff kennt er zwar, will aber in seiner Wohnung nie gewesen sein.
XI. v Eysenhardt Rittmeister im Regiment Uhlanen, hat sich mit seiner
Famielie in einer Loge des zweiten Ranges befunden, will von dem vorgehabten Lärmen so
wenig etwas gewußt, als an demselben Theil genommen haben. Nach
wiederhergestellter Ruhe ist er aus Neugierde auf eine kurze Zeit in
das
<31v>
das Parterre gegangen.
Den v Möllendorff besucht er fast tagtäglich. Von ihm ist eine Theilnahme an
dem Getöse nirgends behauptet worden, und hat mann nur angeführt, daß er hinterher das
Benehmen der Offiziere zu vertheidigen gesucht habe. In dieser Hinsicht behauptet der
Polizeÿsergeant Lucas daß der v Eysenhardt beim Weggehn aus dem
Parterre ihm in Bezug auf das vorher stattgefundene Getöse gesagt habe: Wir sind an der
Sache nicht Schuld! Ihr /: die Polizeÿ:/ seid Schuld daran, und besonders euer Inspector
Holthoff Wir aber laßen die dummen Jungens und Schlingels nicht auf uns sitzen!
Wogegen er nur zugiebt auf die Aeußerung des Lucas nur entgegnet zu haben: Es
sei zwar war, die Herbst sei durch den Vorfall unglücklich geworden, und
<292:> für den damaligen Vorfall könne sie nicht, auch thue sie ihm
selbst leid. Indeßen könne sie durch ihr unrichtiges Benehmen, welches sie bei dem
Vorfalle, mit dem v Thümen bezeigt haben solle, wohl selbst dazu Veranlaßung
gegeben haben. Die weitern Anführungen des Lucas will er dagegen auf ein
obwaltendes Mißverständnis schieben.
XII. v Tresckow Lieutenannt von der Leib Uhlanen Eswadron,
hörte, seiner Angabe nach, vor Anfang der Vorstellung von dem vorhabenden Lärmen reden
und er da er mit der Sache nichts zu thun haben wollte, begab er sich sofort in die Loge
des Major v Stoessel, woselbst er bis zu wiederhergestellter Ruhe
verblieb, und dann wieder in das Parterre zurückkehrte. Der Vorfall sagt er ferner sei
ihm
<32r>
ihm in ieder Hinsicht sehr unangenehm gewesen, und er habe sich daher über demselben
hinterher vielfältig höchst mißbilligend erklärt.
Den v Möllendorff kennt er vom Ansehn, und besucht ihn nie.
Gegen ihn ist nichts weiter angezeigt worden, als daß er sich im Parterre unter den
übrigen Offizieren befunden habe.
XIII. Friedrich Prinz von Schönaich Carolath saß in der hintern Reihe
einer Loge des zweiten Ranges, hörte den Lärmen, nahm aber an demselben nicht
den geringsten Antheil.
Ganz allgemein ist auch nur von ihm angezeigt worden daß er nicht gepocht habe.
XIV. v Reisert: Calculator des Finanz-Ministerii des,
saß mit seiner Frau in einer Parterre Banck und als einige Personen in seiner Nähe auf
eine außerordentliche Weise klatschten, und er überzeugt war daß das entstandene Pochen
der Herbst gelte, die ihm als Schauspielerin niemals gefallen hätte, so suchte
er iene ihm ungelegen kommende Beifallsbezeugungen durch einige Stöße mit dem
Regenschirm auf den Boden zu begegnen, ohne sonstigen Antheil an deren Getöse zu nehmen.
Den v Möllendorff und die übrigen Theilnehmer, kennt er entweder gar nicht,
oder nur von Ansehn, und hat mit keinem von ihnen irgendeinen Umgang.
XV. Baron v Preusser, Lieutenant im 2tn Westpreußischen
Dragoner Regiment, war in der Fremden Loge gegenwärtig, und hat bei dem allgemeinen Ge-
töse
<32v>
töse auch seiner Seits durch Pochen Antheil genommen, weil er die Herbst
schon in Preußen als eine schlechte Schauspielerin kennen gelernt haben will. Vorher will
er von der Unruhe nichts gewußt haben, und mit dem v Möllendorff behauptet
er nur ein einziges mal auf der Straße ein gleichgültiges Gespräch ge- <293:>
führt zu haben, in deßen Wohnung aber nie gewe sen zu sein.
Besondre Umstände sind in Rücksicht seiner gar nicht weiter angezeigt worden.
XVI. Obermann Lieutenannt im zweiten Leibhusaren Regiment, befand
sich im Parterre und giebt wenigstens als möglich zu an den Lärmen selbst Antheil genommen
zu haben, deßen er sich nicht mehr erinnern will.
Den Major v Möllendorff besucht er zuweilen in seinen Gesellschaften
Schon einige Tage vor dem Vorfall hat er dem PolizeiInspector Jacobi, wie dieser
angeführt hat gesagt: mehrere Personen hätten sich vorgenommen, die
bevorstehende Vorstellung durch Lärmen zu stören und dadurch nicht allein die Herbst
sondern auch die Polizeÿ zu disjustiren über welche man wegen des früheren
Vorfalls glaube aufgebracht sein zu müßen. Er will sich aber deßen nicht erinnern
sondern behauptet daß dabei ein Mißverständniß zum Grunde liegen würde.
XVII. von Natzmer. Lieutenant im Schlesischen Schützen Bataillon hat sich
in einer Loge des ersten Ranges befunden, und behauptet an den Lärmen gar keinen Antheil
genommen zu haben. Er fügt
aber
<33r>
aber ausdrücklich hinzu, daß dies gewiß geschehen sein würde wenn er im Parterre sich
befunden hätte, da er sich dazu gegen eine anerkannt schlechte Schauspielerin oder das
unrichtige Benehmen der Theater Direction berechtigt hielt, vorausgesetzt daß
des Königs Majestät oder höchst dero Famielie nicht anwesend sind. Auch er besucht den v
Möllendorff öfters und man will ihm am Tage des Vorfalls bald im Parterre bald in
der Fremden Loge gesehen haben, woselbst er nur hinterher um Bekannte zu suchen gewesen zu
sein behauptet.
XVIII. Graf v Pückler war in der Fremden Loge und räumt ein, dort an dem
Pochen selbst Antheil genommen zu haben, wodurch er durch das schlechte Spiel der
Herbst bewogen sein will, ohne daß er vorher von dem beabsichtigten Lärmen
etwas gewußt habe. Bei dem v Möllendorff will er vorher nur ein einzigesmal und
zwar blos in der Absicht um von demselben ein Pferd zu kaufen gewesen sein.
XIX. v Kleist Major ist nach wieder hergestellter Ruhe dem
Wachthabenden Offizier von mehreren Seiten als einer angezeigt worden, der den meisten
Lärm gemacht haben soll. Der Wacht habende Unteroffizier hat ihn nicht allein bei dem
Lärmen fortdauernd thätig gesehen, sondern auch vor dem Anfang der Vorstellung bemerkt,
wie er bei denen unter den Officieren stattgefundenen Gespräche über die bequem
sten Plätze und deren Besetzung sich vor <294:> züglich ausgezeichnet habe.
Alle Bemühungen ihn von Seiten des Gouver-
nements
<33v>
oder der Polizey auszumitteln sind indeßen frucht los gewesen, und er hat daher nicht
vernommen werden können.
XX. v Arnim der jüngere gehört ebenfalls zu den Gesellschaften bei dem v
Möllendorff. Dort hat man eines Tages nach dem Vorfall behauptet, daß er mitgepocht
habe. Er soll darauf aber erklärt haben, daß er bei dem Vorfall seinen Stock in die
Höhe gehalten hätte, damit man sehe das er nicht poche.
Er ist an dem zu seiner Vernehmung angesezten Termin nicht erschienen und wegen der Gering
fügigkeit seiner Concurrenz, und um die Sache nicht weiter aufzuhalten, nicht
wieder vorgeladen.
XXI. Rose Banquier leugnet an dem Lärmen von seiner Parterr Loge aus den
geringsten Antheil genommen zu haben, dagegen räumt er ein bei der ersten
Vorstellung gepocht zu haben, als nach Beendigung dieselben die Herbst
herausgerufen worden, welche Auszeichnung sie seiner Ueberzeugung nach nicht verdient
habe.
Dieses leztern Umstandes ist er auch nur beschuldigt, und gehört auch er zu denjenigen
die den v Möllendorff besuchen.
XXII. Kramer. Conducteur. ist auch nur beschuldigt bei der ersten
Vorstellung gepocht zu haben welches er gänzlich bestreitet.
Bei
<34r>
Bei der zweiten Vorstellung war er zwar ebenfalls anwesend und wußte aus dem allgemeinen
Gerücht das gepocht werden sollte, er hatte sich aber schon vor den Tumult aus dem
Schauspielhause entfernt.
Mit dem v Möllendorff will er gar keinen Umgang haben.
Hiermit endigt sich die Reihe die wegen Theilnahme angeschuldigten Personen, und bedarf es
nur noch der erwähnung bei der Untersuchung ausgemittelter Umstände, ^zu^ welchen iene
Unru hen noch im Schauspielhause die Veranlaßung gaben.
Der Tumult hatte nehmlich auf die unbefang nen Zuschauer einen äußerst ungünstigen u
lebhaften ^Eindruck, welchen sie^ ¿¿¿, laut und in starken Ausdrüken
zu erkennen gaben, einige sogar mit Thätlichkeiten drohten, andere mit den Ausbrüchen
des lebhaftesten Unwillens gegen die Unruhstifter das Schauspielhaus für jenen Abend ganz
verließen. <295:>
Zu denen welche sich in der vorgedachten Art laut äußerten gehörte unter andern der
Kaufmann Beyrich der nachdem der Vorhang gefallen war zu einigen Bekannten
sagte, es sei doch zu arrg, daß man die Gegen wart des Commandanten nicht achte,
das sei ein pöbelhaftes Betragen. Diese Worte hör
ten
<34v>
ten der Lieutenant Neuhauss und der Graf v Blan ckensee
welcher letztere den v Werder jun: davon benachrichtigte, der da diese
Aeußerung als Beleidigung des Standes annahm, u mit iene den Beyrich zu Rede
stellte; dabei ebenso wie der Neuhauss abwechselnd das Wort führte und drohte,
daß man sich deshalb weiter sprechen werde. Tags darauf und als er erfahren daß der Beyrich
deshalb schon eine schriftliche Anzeige eingereicht habe ist er ebenfalls beim Gouvernement
eingekommmen, aber nachdrüklich zu recht gewiesen worden. Der Neuhauss
will gehört haben, daß Beyrich auch von Schlingels gesprochen die man
herauswerfen müße, welches dieser aber läugnet.
v Werder, Neuhauss und Blanckensee haben ausdrüklich erklärt, daß sie
theils ihrer eignen Theilnahme an den Unruhen halber, theils weil Menschen aus allen
Ständen dabei thätig gewesen, und also die Aeußerungen des Beyrich auch
Offiziere betroffen hätten, verbunden gewesen sein, das Benehmen des Beyrich zu
rügen, und haben alle drei dahin angetragen, denselben zur Untersuchung und Strafe zu
ziehn.
Eine andere Aeußerung des Kammerdiener Uhde das der Französische Capitain
Collet und einige Gendarmen die Ruhe bald wieder
hergestellt
<35r>
hergestellt haben würden faste der Rittmeister v Eisenhart auf; er legte
selbige als einen Wunsch aus die Franzosen wieder hier zu haben, ließ sich aber das
Gegentheil bedeuten, und setzte dann hinzu die Französische Polizei würde gewiß nicht
solche grobe Fehler begehn als die hiesige in Rücksicht des v Thümen begangen
habe. Hiemit hatte dann dieser Streit ein Ende.
Dies sind sämtliche Resultate welche die eröfnete Untersuchung in irgendeiner
Hinsicht geliefert hat.
Berlin den 9tn
December 1810
H: GStA-PK, Sign.: HA I, Rep. 74, J, XI, Nr. 1, Bl. 24-35
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