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 Arno Barnert in
        Zusammenarbeit mit Roland Reuß und Peter Staengle, Polizei 
        Theater  Zensur. Quellen zu Heinrich von Kleists Berliner
        Abendblättern, in: BKB 11 (1997), 29-353; darin: 282-295 
         
        Bericht der Untersuchungskommission über den Theaterskandal, Berlin,
        9. 12. 1810  
          <24r> 
        Darstellung 
        der 
        in der Allerhöchst befohlenen Untersuchung 
        über 
        die am 26tn November 1810 im Schauspielhause vorge- 
        fallenen Unruhen 
        und 
        die Personen der Theilnehmer an derselben 
        erfolgten Ausmittelungen. 
        Das Singspiel Die Schweitzerfamielie wurde schon
        früher als es selbst auf die Bühne gebracht war, zu einem Gegenstande der allgemeinen
        Aufmerksamkeit dadurch gemacht, daß in öffentlichen Blättern und nahmentlich in den
        sogenannten Abendblättern und den hiesigen Zeitungen, besonders der Besetzung der Rollen
        desselben Erwähnung geschehn. Es leuchtete schon hieraus hervor daß man mit der
        RollenVertheilung, welche die GeneralDirection des Theaters beliebt hatte nicht
        recht einverstanden war, und es offenbarte sich schon damahls von irgendeiner Seite gegen
        die Schauspielerin Herbst in Hinsichts auf ienes Singspiel eine ungünstige
        Stimmung. 
        Endlich erfolgte am 21tn Novbr: die erste
        Vorstellung iener Operette, die einen mehrfachen Beifall erlangte und sich damit endigte,
        daß am Schluße die Schauspielerin Herbst, welcher die erste Rolle darin zutheil
        geworden war, hervorgerufen wurde. Hierbei und bei Ihrem darauf erfolgten Erscheinen
        ließen sich unter den erneuerten Beifallsbezeugungen einige Pocher hören, unter welchen 
           letztern 
         
         <24v> 
        letztern sich der Gÿmnasiast v Thümen befand und der dadurch die erste
        Veranlaßung zu dem Vorfalle gab, der sich noch im Schauspielhause zwischen ihn und dem
        Polizeÿ Inspector Holthoff ereignete, über welchen schon anderweitig das
        Mehrere verhandelt ist und der hier nur in sofern einer Erwähnung bedarf, als er nach
        aller Wahrscheinlichkeit dazu beigetragen hat, die Gemüther besonders aufzuregen und den
        spätern Vorfall zu veranlaßen. <283:> Denn von ienem Tage an bis zu der
        bevorstehenden zweiten Vorstellung des gedachten Singspiels wurde das Gerede von dem bei
        derselben zu erwartenden Lärmen immer lauter und allgemeiner, dabei wurde des Vorfalls
        mit dem v Thümen auf die wiedrigste Weise für seinen Gegner erwähnt, und
        die über ienes Vorhaben verbreiteten Nachrichten wurden immer mannigfaltiger so daß am
        Tage der zu erwartenden Wiederaufführung iener Operette die mit der Aufrechthaltung der
        öffentlichen Ruhe beauftragten Civil und Militair Behörden zu außerordentlichen
        Vorkehrungen für die Vorstellung am Abend veranlaßt wurden. 
        Unter dieser Lage der Dinge begann am 26tn Novbr:
        die zweite Aufführung der Schweizerfamielie und alles blieb dabei ruhig bis zu dem
        Augenblick in welchen die Herbst auf der Bühne erschien. In diesem Moment
        erfolgte, wie mehrere Zeugen gehört haben wollen, angeblich von der Fremden Loge her, ein
        zweimaliges Zusammenschlagen der Hände als vermuthliches Signal und darauf verbreitete
        sich über das ganze Schauspielhaus ein bedeutender Ausbruch des Mißvergnügens durch
        Pochen, Pfeifen, Seufzen und andere ähnliche Weise, welcher vorzüglich starck in der
        gedachten Loge und der Mitte des Parteres gewesen sein soll, an welchem letztern Orte eine
        große Anzahl von Offizieren sich versammelt hatte. Jenes ^Dies^
        widerwärtige Getöse vermischte sich mit Applau- 
           dissements 
         
         <25r> 
        dissements von andern Seiten, jenes behielt aber die Oberhand und die wiederholten
        Versuche der Schauspieler die Vorstellung fortzusetzen, sowie die der BürgerGardeWacht
        zur Wiederherstellung der Ruhe blieben ohne allen Erfolg, der Vorhang mußte fallen, und
        andere Vorstellungen traten an die Stelle der Schweizerfamielie. Schon während dieses
        Vorgangs, noch mehr aber hinterher ergriffen einzelne Civilpersonen die entgegengesezte
        Partei. Ihre Meinung wurde von ihnen ziemlich lebhaft ausgesprochen, und es kam dabei zu
        mannigfaltigen Contestationen, die indeßen keine weitere Stöhrung der Ruhe zur
        Folge hatten 
        Dies ist der Hergang der Sache so wie er in den Untersuchungs Acten ausgemittelt
        ist, und die Verhandlungen haben sich vorzüglich darauf erstrekt, die bei dem Vorfall
        vermuthlich obgewaltete vorherige Verabredung auszumitteln, und dann auch die Theilnehmer
        an derselben sowohl als an den Unruhen selbst in Erfahrung zu bringen. 
        In Hinsicht der vorherigen Verabredung ist nun aber keine Gewißheit
        zu erlangen gewesen, indem sämtliche als Zeugen vernommenen Personen hierüber geradezu
        garnichts haben bekunden können und die als Theilnehmer zur Verantwortung gezogenen
        Personen auf der andern Seite übereinstimmend eine Wißenschaft von der Existenz
        iener vorausgesetzten Verabredung gänzlich in Abrede gestellt haben. 
        Allein dem allen ohngeachtet sind doch in den Acten die mannigfaltigsten Gründe
        enthalten, die mit einem ziemlichen Grade der Wahrscheinlichkeit auf eine solche
        vorher stattgefundene Verabredung rechtlich schließen laßen. <284:> 
        Hieher gehört schon zuerst der Umstand, daß fast iedermann in der Stadt es
        vorher wußte, wie an ienem Abende im Schauspielhause Unruhen entstehen würden, daß man
        an öffentlichen Orten ganz unverhohlen davon sprach und daß mancher selbst von den
        Theilnehmern eben sowohl wie von den Zeugen blos in Erwartung der Dinge, die außer der 
           Vorstellung 
         
         <25v> 
        Vorstellung entstehen würden, das Schauspielhaus damals besucht hat. 
        Ferner war ienes ^Gerede^ auch in mancher Hinsicht sehr bestimmt. Es bezeichnete sogar den
        Anstifter in der Person des Major von Möllendorff, gab als Theilnehmer
        vorzüglich die hier erfindlichen Officire an, und erklärte als den Zweck des
        Unternehmens vorzüglich Ahndung des dem v Thümen bei der ersten Vorstellung
        zugefügten Beleidigungen, daher dann die Sache zum Theil gegen die Herbst, wegen
        des von ienem angenommenen Abbitte, theils gegen die Polizeÿ, wegen des bei jener
        Gelegenheit vermeintlich bezeigten unrichtigen Benehmens gerichtet sein sollte. 
        Hiemit stimmen in mehreren Stücken selbst die Auslaßungen der als Theilnehmer
        abgehörten Personen überein. Verschiedene von ihnen sagen geradezu daß sie an jenem
        Abende das Schauspiel in der Absicht besucht hätten um zu pochen. Andere räumen
        unverhohlen ein, daß sie aus dem vorher erwähnten Gründen aufgebracht gewesen wären,
        und die meisten geben unumwunden zu erkennen, daß sie die Behandlung des p v Thümen
        als eine gemeinsame Sache des Adels angesehen hätten, deßen ganzer Stand sowohl durch
        den Holthoff als besonders dadurch, daß die Herbst einem Individuo
        desselben eine Abbitte verstattet hätte, gekränkt geworden sei. 
        Es ist ferner auch sehr wahrscheinlich, daß der Sitz iener Verabredung in der Wohnung des
        v Möllendorff sich befunden hat. Denn es ist eingestanden, daß iene
        Unzufriedenheit den v Thümen um sich seiner anzunehmen und damit ihm desto
        beßere Genugthuung werde in die Gesellschaft des ihm bis dahin ganz unbekannten von
        Möllendorff gezogen haben, woselbst er eine Klageschrift gegen den p Holthoff
        sofort hat aufsetzen müßen, die sämtlichen Intereßenten vorgelesen ist, und dann von
        ihm sofort dem PolizeÿPräsidenten ist überge- 
           ben 
         
         <26r> 
        ben worden, wobei man ihm zum Begleiter den ihm ebenfalls fremden Hauptmann v Klitzing
        mitgegeben hat, damit sein GenugthuungsGesuch nochmehr unterstützt werde. 
        Es ist ebenfalls durch mehrseitiges Zeugniß und Geständniß ausgemittelt, daß in den
        Gesellschaften, die sich seit Jahren fast tagtäglich in den spätern Vormittagsstunden
        bei dem v Möllendorff sehr zahlreich und bis auf 40 und 50 Personen zu
        versammeln pflegen, von der v Thümenschen Angelegenheit mehrmals die Rede
        war; und wenngleich weder begründet noch zugestanden wird, daß es darüber überhaupt
        oder wegen des Vorfalls im Schauspielhause über <285:> haupt
        insbesondere, zu einer förmlichen Verabredung gekommen sei, so ist doch wenigstens des zu
        erwartenden Auspochens daselbst die erwähnt worden, und mancher hat nicht ganz in
        Abrede zu stellen gewußt: daß er selbst geäußert habe: die Herbst verdient
        ausgepocht zu werden, auch räumt der v Möllendorff selbst ein, daß in
        seiner Wohnung die Rede davon gewesen sei, iene wäre der ihr zugetheilten Rolle nicht
        gewachsen. 
        Es deutet auch eben sowohl auf eine vorgängige Verabredung, als auf eine dabei statt
        gefundene concurrenz des v Möllendorff wenn sogar die eigene
        Mutter der Herbst so weit gegangen ist, sich zu ienem zu begeben und ihn zu
        bitten, es zu bewerkstelligen daß ihre Tochter wieder beklatscht werde, wie iener selbst
        erzählt hat. 
        Mit allem, was bisher erwähnt ist, trift auch der Inhalt der dem hiesigen Polizeÿ
        Präsidenten zugekommenen Geheimen Nachrichten überein, in dem man behaupten wollen, daß
        schon vor der ersten Aufführung der Operette die Schweitzerfamielie eine nicht sowohl
        gegen das Stück als gegen die Schauspielerin Herbst gerichtete Cabale existirt
        habe, daß zu dem in Rede stehenden Vorfalle eine Partei, die blos aus Militairpersonen
        bestehe sich 
           zu 
         
         <26v> 
        zu ienem Vorfalle auch gegen die Polizeÿ Officianten sich verbunden habe, und daß
        allhier überhaupt eine Sektion von mehreren jungen Männern existire welche von
        der allgemeinen Stimme beschuldigt würden: die wenigsten ^meisten^ seit Jahr und Tag
        vorgefallenen Theater Kabalen veranstaltet zu haben, und an deren Spitze der v Möllendorff
        stehe. Ferner haben mehrere Zeugen bekundet, daß vor dem Anfange der Vorstellung die
        anwesenden Offiziere sich weitläuftig über die zu besetzenden bequemsten
        Plätze unter halten haben, ein Umstand, der wenigstens in Verbindung mit den übrigen
        vorhandenen Thatsachen gleichfalls einiger maßen auf einen vorher überlegten Vorsatz
        schließen läßt. 
        Eben dahin deutet auch der Umstand daß sämtliche zur Ver antwortung gezogene Theilnehmer
        auf die Frage: wer außer ihnen noch an dem Getöse Antheil genommen habe?
        völlig übereinstimmend geantwortet haben, daß sie sich nicht verpflichtet und es ihre
        Ehre zuwider hielten, in sofern gegen irgend jemanden als Angeber aufzutreten. 
        Alle vorher erwähnte Anzeigen erlangen dadurch noch eine gewißer^größere^
        Stärke, daß nach den eigenen Geständnißen der betreffenden Personen alle diejenigen,
        welche in Bezug auf die in Rede stehende Vorfälle Angelegenheiten gehabt haben seit
        diesen in die Versamlungen bei dem v Möllendorff gezogen worden sind. Dies findet
        namentlich statt bei dem v Thümen wegen seines Vorfalls mit dem Holthoff,
        mit dem v Wiersbitzkÿ der an ienem Abende wegen sein gegen den commandirenden
        Bürger Garde Offizier in Verweigerung des Nahmens bezeigten Wiederspenstigkeit,
        von dem Commandanten aus dem Schauspielhause verwiesen wurde, und der den v Möllen
        <286:> dorff <Möllendorff> vorher eben so wenig wie der v Thümen
        gekannt hatte, endlich auch mit dem Neuhauss der lange Zeit vor 
           dem 
         
         <27r> 
        dem Vorfall dem v Möllendorff nicht, seitdem aber fast alle Tage besucht
        hatte, und der nach ienem Vorfall noch im Parterre in Hinsicht auf denselben mit dem
        Hauptmann Beyrich in einen Streit verwickelt wurde. 
        Endlich hat die Untersuchung ergeben, daß sämtliche ausgemittelten Theilnehmer in der
        Hauptsache entweder zum Offizier oder Adelstand gehören, und daß die übrigen zur
        Verantwortung gezogene Personen nur zufällig mit in die Sache gekommen sind,
        auch daß diejenigen, denen nach allen ausgemittelten Umständen das meiste zur Last
        fällt gerade diejenigen sind, die zu den v Möllendorffschen
        Morgengesellschaften gehören, wogegen in Hinsicht der übrigen beinah gar nichts
        erhebliches denuncirt war. 
        Was nun hiernächst die einzelnen Theilnehmer betrift, so sind in so weit keine weiter
        auszumitteln gewesen, als diejenigen welche erkannt und von den Zeugen nahmhaft gemacht
        sind. Dagegen haben die sämtlichen als Theilnehmer zur Verantwortung gezogene Personen
        übereinstimmend erklärt, daß sie sich nicht verpflichtet und es ihre Ehre
        zuwider hielten in solcher Art gegen irgend jemanden als Denuncianten
        aufzutreten, oder daß sie theils ihres Standpunkts halber, theils weil ihre
        Aufmerksamkeit auf andere Gegenstände gerichtet gewesen wäre, über niemanden eine
        solche specielle Anzeige mit Grunde machen könnten. 
        Jene nahmhaft gemachten Personen aber gegen welche die Untersuchung gerichtet ist, sind
        folgende. 
         
        I. v Möllendorff  Major von der Armee. 
        Der gegen ihn obwaltenden Verdachtsgründe in Hinsicht auf die wahrscheinliche Verabredung
        und daß er dieselbe geleitet habe, der gegen ihn schon früher gegangener Gerüchte und
        der bei ihm sich täglich versammelnden Gesellschaften ist bereits oben Erwähnung 
           geschehen  
         
         <27v> 
        geschehen, und darauf kann hier Bezug genommen werden. An dem Lärmen selbst habe
        er keinen Antheil genommen, vielmehr fand er sich im Schauspielhause erst nach
        Beendigung desselben ein, und als schon eine andere Vorstellung auf der Bühne statt fand.
        Auch der ersten Vorstellung der Schweizer Famielie will er nicht beigewohnt haben. Sich
        des v Thümen anzunehmen, dazu soll ihm deßen Unerfahrenheit und weil ^er^
        seinen Vater gekannt bewogen haben. Die bei ihm vorkommende Gesellschaften giebt er bloß
        für ein zufälliges Zusammentreffen zu wechselseitiger Unterhaltung aus. Daß
        man ihn für die würkendste Ursach bei der Sache gehalten hat, weiß er selbst sehr gut,
        will sich diese Meinung aber garnicht zu erklären wißen. Die Sage daß er zu iener
        Vorstellung 100 Billets gekauft, und an <287:> seine Freunde vertheilt habe um zu
        pochen, hat er für lächerlich erklärt. 
        II. Graf v Herzberg. Premier-Lieutenannt außer Diensten Befand sich in
        der Fremden Loge zu der er angeblich im Auftrage anderer 7 Billets aufgenommen
        hat, weil iene durch Geschäfte dies selbst zu thun verhindert gewesen wären. Die
        Zutheilung der ersten Rolle an die Herbst war ihm unangenehm, und er brachte ein
        Mißfallen gegen dieselbe schon mit in das Schauspielhaus, weshalb er dann auch an dem
        Pochen selbst theilgenommen hat, ohne iedoch deshalb einen Vorsatz vorher gefaßt
        zu haben, wenn er gleich wußte daß die Herbst in ihre bisherige Rolle auch
        damals auftreten würde. Den Versamlungen bei dem v Möllendorff wohnt er
        öfters bei. 
        Er wird beschuldigt durch zweimaliges Klatschen das Signal zum Tumult gegeben zu haben,
        und der Polizeÿ Commißarius Rexrodt insbesondere bezeichnet ihn als denjenigen,
        den er in mehreren Jahren seines Dienstes als den Herrn gekannt habe, der bei ähnlichen
        Gelegenheiten stets der Anführer gewesen sei, wohin ebenfalls die Stimme des Publicums
        deutet, die ihn zu den Mit- 
           gliedern 
         
         <28r> 
        gliedern einer Section rechnet, welcher die meisten Theater Kabalen zugeschrieben sind,
        wie man dann auch in dem gegenwärtigen Falle verschiedentlich als Miturheber genannt hat. 
        III v Werder der ältere Rittmeister außer Diensten. 
        Er ist mit der Herbst eben so unzufrieden als über die Behandlung gegen den v Thümen
        aufgebracht gewesen, letzteres vorzüglich seines Standes halber. Durch Stattgespräche
        war er vorher von dem vorhabenden Lärmen unterrichtet. Um in demselben seine eigene
        Unzufriedenheit auszusprechen ging er an ienem Tage in das Schauspielhaus und nahm
        geständlich an dem nachher entstandenen Pochen würklich thätigen Antheil, wobei er
        voraussetzte daß ihm die Polizei nichts in den Weg legen oder gar beleidigen werde. 
        Der v Möllendorff ist sein Schwager und er hat sich bei den dortigen
        Gesellschaften ebenfalls häufig eingefunden. Er befand sich während des Lärmens im
        Parterre und er wird von mehreren Seiten als einer von denjenigen bezeichnet, die sich
        darin am wenigsten ^meisten^ ausgezeichnet haben. Nahmentlich war er es
        der bei der Gelegenheit als der Commandant dem Major du jour v Both nach
        dem Parterre gesandt hatte um die Ruhe wiederherzustellen, diesem entgegentrat, und gesagt
        hat, er laße sich in der Äußerung seiner Meinungen durchaus nicht einschräncken, wobei
        er den Stock in die Höhe hebend hinzugefügt hat: und kommt nur die Polizei so werde ich
        sie mit /: dem Stock :/ abführen. Jene Äußerung hat er eingeräumt und diese nicht zu
        bestreiten vermogt, wobei er behauptet daß ihm der p v Both in iener
        Diensteigenschaft unbekannt geblieben sei. 
        Auch dem wachthabenden Unteroffizier Riese <288:> stellte er sich mit
        Worten entgegen als dieser ihm 
           vorschriftsmäßig 
         
         <28v> 
        vorschriftsmäßig Ruhe gebot, indem er nahmentlich äußerte: Herr! von ihnen laß ich
        mich nicht vorschreiben ^arretieren^, ich bin der Rittmeister v
        Werder, wobei der Riese ebenfalls von einem andern unbekannt gebliebenen
        Husaren Offizier zurückgewiesen wurde, und überhaupt bei dieser und ähnlichen
        Ermahnungen der wachthabenden Officiere und Unteroffizier von den Militair
        Offizieren mit ihren Weisungen höhnisch verlacht sein sollen. Gleich nach beendigtem
        Tumult hat er übrigens angeblich Geschäfte halber das Schauspielhaus wieder verlaßen. 
        IV. von Werder der jüngere. Stabsrittmeister von der Armee. 
        Früher schon war er mit der Herbst sehr unzufrieden welche Unzufriedenheit durch
        den Vorfall mit dem v Thümen und die von demselben angegenommene
        Abbitte noch bedeutend vermehrt wurde. Jene Unzufriedenheit führte ihn den fraglichen
        Tage in das Schauspiel, da er vermuthete daß die Herbst in der ihr zugetheilten
        Rolle wieder auftreten werde und als der Lärmen entstand, nahm er an demselben durch
        Pochen ebenfalls thätigen Antheil, wozu er sich aus mancherlei Gründen berechtigt hielt. 
        Übrigens befand er sich im Parterre und hat sich ebenfalls öfters in den Versamlungen
        bei dem v Möllendorff, seinem Schwager befunden, und er kann nicht bestreiten,
        daß er, wenn er beschuldigt wird, nach der abgebrochenen Vorstellung die
        Schweizerfamielie seinen Beifall zu erkennen geben hat. 
        Bei dem Lärmen selbst hat er sich nach der Versicherung des wachthabenden BürgerGarde
        Lieutenannt Dietrich dergestalt ausgezeichnet haben, daß er zu gleicher
        Zeit mit dem Munde gepfiffen, mit den 
           Beinen 
         
         <29r> 
        Beinen gepocht und mit den Händen geklatscht hat. Nach wiederhergestellter Ruhe, soll er
        die um ihn versammelten Offiziere aufgeredet haben, des folgenden Tages zusammen
        zu kommen, und sich gegenseitig zu versprechen alle für einen und einer für
        alle zu stehen, wie er denn auch nach andern ZeugenAussagen nach dem Herabfallen des
        Vorhangs sich durch Klatschen und lautes bravo rufen besonders ausgezeichnet haben soll. 
        V. Graf v Blankensee 
        Er war es der angeblich um seine und des Publicums Wißenschaft von dem
        Vorfall mit dem v Thümen zu berichtigen, den letztern zu den v Möllendorff
        nahm, um mit diesen gemeinschaftlich eine Verabredung über die weitere Behandlung der
        Sache zu treffen und zu verhüten daß darin keine unrichtigen Schritte von dem v Thümen
        geschehen. 
        Er will sich erst seit 4 Wochen allhier aufhalten, in <289:> dieser Zeit aber hat er
        ebenfalls die v Möllendorffschen Morgengesellschaften besucht. 
        Im Schauspielhause befand er sich auf dem Parterre und versichert daß er anfangs gar
        keinen Antheil an dem entstandenen Pochen genommen, sondern sogar mehrmals
        geklatscht habe. Nur nachher als die Herbst dem allgemeinen Mißfallen
        gewißermaßen zum Trotz auf dem Theater beharren zu wollen geschienen, habe ihn der
        Unmuth über nommen, und er nun ebenfalls iedoch ohne alle Erheblichkeit
        mitgepocht. 
        Nach der Aussagen der Zeugen hat er beim Eintritt in das Schauspielhaus gefragt: es werde
        doch heute die Schweizerfamielie gegeben, und man hat von 
           ihm 
         
         <29v> 
        ihm behauptet, daß er bei dem Lärmen sich besonders ausgezeichnet, auch sich in Hinsicht
        auf denselben mit Waffen versehen haben. In dieser letztern Hinsicht hat er aber erklärt,
        daß er damals, unter einem Pelze mit der Landschaftsuniform bekleidet gewesen sei. 
        VI. v Klitzing Hauptmann im General Staabe. 
        Er versichert bei bei den Vorstellungen des Singspiels der Schweitzerfamielie nicht
        anwesend gewesen zu sein, und daher auch von dem Lärmen aus eigener Ansicht der
        Mitwürkung nichts zu wißen. 
        Aus dem Vorfalle bei der ersten Vorstellung vermuthete er das weitere Unruhe entstehen
        werde, da man überdies mit der Theater Direction und der Herbst, welche
        letztere er gar nicht kennen will, im Publico sehr unzufrieden gewesen sei. 
        Eines Tages fand er sich in einer Gesellschaft ein, die bei dem Restaurateur Dallach
        zu Mittag gegeßen hatte, und als hier des Vorfalls mit dem v Thümen
        umständlich erwähnt war, äußerte er daß man sich von einer Sache, die ieden seines
        Standes so mehr angehe, näher unterrichten und solche Veranstaltungen treffen müßte,
        daß dieselbe zur gehörigen Ahndung gebracht werde. Hierin war die Gesellschaft mit ihm
        einverstanden, und es erbot sich einer den v Thümen zu dem v Möllendorff
        zu bringen. Als jener bei diesem seine Vorstellung entworfen hatte, begleitete er
        denselben zu den ihm bekannten Polizeipräsidenten um ienen bei seiner Unerfahrenheit und
        Jugend in seinem Antrage auf Genugthuung möglichst zu unterstützen 
           zu 
         
         <30r> 
        zu unterstützen. Zu diesem Zweck und zur Beruhigung des Publicums schlug er vor,
        daß der Holthoff in einem Zimmer des Schauspielhauses in Gegenwart einiger
        Zeugen dem v Thümen Abbitte leisten, in dem er dies für das
        zweckmäßigste Mittel hielt, weitern Excessen bei der allgemeinen
        Unzufrie<290> denheit vorzubeugen, und als die von dem Präsidenten verheißene
        Genugthuung sich verzog ließ er durch einen Dritten den v Thümen
        auffordern: noch einmal einzukommen. 
        Aus dem vorstehenden ist nun schon von selbst ersichtlich, daß er ebenfals bei dem v Möllendorff
        aus und eingeht. Auch ist seiner Anfangs erwähnten Versicherung entgegen, nicht allein
        von einem Zeugen behauptet worden, daß er sich zum wenigsten im Parterre befunden habe,
        sondern einen andern ist er, wiewohl nur im Allgemeinen besonders als Ruhestöhrer
        angezeigt worden. Ja sogar wird von ihm iedoch ohne weitere Begründung erzählt, daß er
        während des Lärms seinen Cammeraden sowohl im Parterre als in den Logen, anhaltend zur
        Fortsetzung der Unruhen aufgefordert habe. 
        VII. v Wiersbitzki Lieutenannt im Grenadier Bataillon des Collbergschen
        Infanterie Regiments. 
        Er befand sich im Parterre, nahm an dem Getöse thäthigen Antheil, weil er bei dem
        Auftreten der Herbst Klatschen hörte, und diese Aeußerung des Beifalls ihm
        nicht anstand. Auf hinzutreten des wachthabenden Bürgeroffiziers Dietrich will
        er iedoch sogleich mit Lärmen eingehalten haben. Dieser aber versichert, daß er
        denselben aller 
           Bitten 
         
         <30v> 
        Bitten ohngeachtet nicht habe zur Ruhe bringen können. Er verweigerte diesem zu
        3 verschiedenen Malen die Nennung seines Nahmens, obwohl der Dietrich, wie die
        ser ferner behauptet ihm seine Befugnis zu dieser Frage eröfnet hatte. Endlich erklärte
        er sich bereit zu dem in einer Loge anwesenden Commandanten zu gehen, wohin ^ihn^ der Dietrich
        begleitete und woselbst ihm der Befehl ertheilt wurde, das Schauspielhaus zu verlaßen. 
        Mit dem v Möllendorff hat er vorher gar keine Bekanntschaft gehabt, seit dem
        Vorfalle aber ist er zweimal bei demselben gewesen, angeblich aus eigenem Antriebe und
        weil er erfahren daß iener seinen Vater gekannt habe. 
        Die Gesellschaft die er dort traf hat ihn über sein Gespräch mit dem Commandanten
        befragt. 
        VIII. Neuhauss, Lieutenant im JägerGardeBataillon, befand sich am Abend
        des Vorfalls in der fremden Loge und als damahls im Parterre geklatscht wurde, hat er aus
        Mißfallen über diese unzeitige Beifallsäußerung einigemahl mit dem Säbel auf den
        Fußboden gestoßen. 
        Die Gesellschaften bei dem v Möllendorff hat er eben falls besucht. Vor ienem
        Vorfall ist er aber ^indeßen^ lange nicht, seit demselben aber fast täglich dort
        gewesen. 
        Vor dem Anfange des Singspiels war er einige Augenblicke im Parterre, wo er mit einigen
        Bekannten <291:> sprach. Nach der Angabe eines Polizeÿ Offizianten
        sollen die Offiziere mit denen er gesprochen hat ihm dann dahin gefolgt sein, wo
        die übrigen gestanden haben. Er aber will in der Absicht 
           Unruhe 
         
         <31r> 
        Unruhe zu erregen keinesweges in das Schauspielhaus gekommen sein. 
        IX. v Wülcknitz. Lieutenant von der Armee. 
        Hatte durch Stadtgespräche erfahren, daß am mehr erwehnten Abend die Herbst
        ausgepocht werden solle, und um mitanzusehen, ob und was sich ereignen würde ging er in
        das Schauspiel. Als der Lärmen ganz allgemein begann, nahm er an denselben durch Pochen
        einigen Antheil. In Bezug auf die Bemühungen des wachthabenden Bürgeroffiziers die Ruhe
        wiederherzustellen, hörte er sogleich wieder auf, und blieb für die Folge ruhig. 
        Den Major v Möllendorff kennt er gar nicht, und ist nie in deßen Wohnung
        gewesen. 
        Es ist gegen ihn nichts weiter angezeigt worden, als daß er sich im Parterre unter den
        übrigen Offizieren befunden habe. 
        X. v Tronchin, Lieutenant von der Garde dü Corps, befand sich in der
        fremden Loge, und giebt zu daß er wohl ein einziges mal wie er beschuldigt wird,
        gepfiffen haben könne, einen weitern Theil habe er aber an den ihm unerwartet gekommenen
        Lärmen nicht genommen, und hat sich dieserhalb auf das Zeugniß des Commendanten
        berufen. 
        Den v Möllendorff kennt er zwar, will aber in seiner Wohnung nie gewesen sein. 
        XI. v Eysenhardt Rittmeister im Regiment Uhlanen, hat sich mit seiner
        Famielie in einer Loge des zweiten Ranges befunden, will von dem vorgehabten Lärmen so
        wenig etwas gewußt, als an demselben Theil genommen haben. Nach
        wiederhergestellter Ruhe ist er aus Neugierde auf eine kurze Zeit in 
           das 
         
         <31v> 
        das Parterre gegangen. 
        Den v Möllendorff besucht er fast tagtäglich. Von ihm ist eine Theilnahme an
        dem Getöse nirgends behauptet worden, und hat mann nur angeführt, daß er hinterher das
        Benehmen der Offiziere zu vertheidigen gesucht habe. In dieser Hinsicht behauptet der
        Polizeÿsergeant Lucas daß der v Eysenhardt beim Weggehn aus dem
        Parterre ihm in Bezug auf das vorher stattgefundene Getöse gesagt habe: Wir sind an der
        Sache nicht Schuld! Ihr /: die Polizeÿ:/ seid Schuld daran, und besonders euer Inspector
        Holthoff Wir aber laßen die dummen Jungens und Schlingels nicht auf uns sitzen!
        Wogegen er nur zugiebt auf die Aeußerung des Lucas nur entgegnet zu haben: Es
        sei zwar war, die Herbst sei durch den Vorfall unglücklich geworden, und
        <292:> für den damaligen Vorfall könne sie nicht, auch thue sie ihm
        selbst leid. Indeßen könne sie durch ihr unrichtiges Benehmen, welches sie bei dem
        Vorfalle, mit dem v Thümen bezeigt haben solle, wohl selbst dazu Veranlaßung
        gegeben haben. Die weitern Anführungen des Lucas will er dagegen auf ein
        obwaltendes Mißverständnis schieben. 
        XII. v Tresckow Lieutenannt von der Leib Uhlanen Eswadron,
        hörte, seiner Angabe nach, vor Anfang der Vorstellung von dem vorhabenden Lärmen reden
        und er da er mit der Sache nichts zu thun haben wollte, begab er sich sofort in die Loge
        des Major v Stoessel, woselbst er bis zu wiederhergestellter Ruhe
        verblieb, und dann wieder in das Parterre zurückkehrte. Der Vorfall sagt er ferner sei 
           ihm 
         
         <32r> 
        ihm in ieder Hinsicht sehr unangenehm gewesen, und er habe sich daher über demselben
        hinterher vielfältig höchst mißbilligend erklärt. 
        Den v Möllendorff kennt er vom Ansehn, und besucht ihn nie. 
        Gegen ihn ist nichts weiter angezeigt worden, als daß er sich im Parterre unter den
        übrigen Offizieren befunden habe. 
        XIII. Friedrich Prinz von Schönaich Carolath saß in der hintern Reihe
        einer Loge des zweiten Ranges, hörte den Lärmen, nahm aber an demselben nicht
        den geringsten Antheil. 
        Ganz allgemein ist auch nur von ihm angezeigt worden daß er nicht gepocht habe. 
        XIV. v Reisert: Calculator des Finanz-Ministerii des,
        saß mit seiner Frau in einer Parterre Banck und als einige Personen in seiner Nähe auf
        eine außerordentliche Weise klatschten, und er überzeugt war daß das entstandene Pochen
        der Herbst gelte, die ihm als Schauspielerin niemals gefallen hätte, so suchte
        er iene ihm ungelegen kommende Beifallsbezeugungen durch einige Stöße mit dem
        Regenschirm auf den Boden zu begegnen, ohne sonstigen Antheil an deren Getöse zu nehmen. 
        Den v Möllendorff und die übrigen Theilnehmer, kennt er entweder gar nicht,
        oder nur von Ansehn, und hat mit keinem von ihnen irgendeinen Umgang. 
        XV. Baron v Preusser, Lieutenant im 2tn Westpreußischen
        Dragoner Regiment, war in der Fremden Loge gegenwärtig, und hat bei dem allgemeinen Ge- 
           töse 
         
         <32v> 
        töse auch seiner Seits durch Pochen Antheil genommen, weil er die Herbst
        schon in Preußen als eine schlechte Schauspielerin kennen gelernt haben will. Vorher will
        er von der Unruhe nichts gewußt haben, und mit dem v Möllendorff behauptet
        er nur ein einziges mal auf der Straße ein gleichgültiges Gespräch ge- <293:>
        führt zu haben, in deßen Wohnung aber nie gewe sen zu sein. 
        Besondre Umstände sind in Rücksicht seiner gar nicht weiter angezeigt worden. 
        XVI. Obermann Lieutenannt im zweiten Leibhusaren Regiment, befand
        sich im Parterre und giebt wenigstens als möglich zu an den Lärmen selbst Antheil genommen
        zu haben, deßen er sich nicht mehr erinnern will. 
        Den Major v Möllendorff besucht er zuweilen in seinen Gesellschaften 
        Schon einige Tage vor dem Vorfall hat er dem PolizeiInspector Jacobi, wie dieser
        angeführt hat gesagt: mehrere Personen hätten sich vorgenommen, die
        bevorstehende Vorstellung durch Lärmen zu stören und dadurch nicht allein die Herbst
        sondern auch die Polizeÿ zu disjustiren über welche man wegen des früheren
        Vorfalls glaube aufgebracht sein zu müßen. Er will sich aber deßen nicht erinnern
        sondern behauptet daß dabei ein Mißverständniß zum Grunde liegen würde. 
        XVII. von Natzmer. Lieutenant im Schlesischen Schützen Bataillon hat sich
        in einer Loge des ersten Ranges befunden, und behauptet an den Lärmen gar keinen Antheil
        genommen zu haben. Er fügt 
           aber 
         
         <33r> 
        aber ausdrücklich hinzu, daß dies gewiß geschehen sein würde wenn er im Parterre sich
        befunden hätte, da er sich dazu gegen eine anerkannt schlechte Schauspielerin oder das
        unrichtige Benehmen der Theater Direction berechtigt hielt, vorausgesetzt daß
        des Königs Majestät oder höchst dero Famielie nicht anwesend sind. Auch er besucht den v
        Möllendorff öfters und man will ihm am Tage des Vorfalls bald im Parterre bald in
        der Fremden Loge gesehen haben, woselbst er nur hinterher um Bekannte zu suchen gewesen zu
        sein behauptet. 
        XVIII. Graf v Pückler war in der Fremden Loge und räumt ein, dort an dem
        Pochen selbst Antheil genommen zu haben, wodurch er durch das schlechte Spiel der
        Herbst bewogen sein will, ohne daß er vorher von dem beabsichtigten Lärmen
        etwas gewußt habe. Bei dem v Möllendorff will er vorher nur ein einzigesmal und
        zwar blos in der Absicht um von demselben ein Pferd zu kaufen gewesen sein. 
        XIX. v Kleist Major ist nach wieder hergestellter Ruhe dem
        Wachthabenden Offizier von mehreren Seiten als einer angezeigt worden, der den meisten
        Lärm gemacht haben soll. Der Wacht habende Unteroffizier hat ihn nicht allein bei dem
        Lärmen fortdauernd thätig gesehen, sondern auch vor dem Anfang der Vorstellung bemerkt,
        wie er bei denen unter den Officieren stattgefundenen Gespräche über die bequem
        sten Plätze und deren Besetzung sich vor <294:> züglich ausgezeichnet habe. 
        Alle Bemühungen ihn von Seiten des Gouver- 
           nements 
         
         <33v> 
        oder der Polizey auszumitteln sind indeßen frucht los gewesen, und er hat daher nicht
        vernommen werden können. 
        XX. v Arnim der jüngere gehört ebenfalls zu den Gesellschaften bei dem v
        Möllendorff. Dort hat man eines Tages nach dem Vorfall behauptet, daß er mitgepocht
        habe. Er soll darauf aber erklärt haben, daß er bei dem Vorfall seinen Stock in die
        Höhe gehalten hätte, damit man sehe das er nicht poche. 
        Er ist an dem zu seiner Vernehmung angesezten Termin nicht erschienen und wegen der Gering
        fügigkeit seiner Concurrenz, und um die Sache nicht weiter aufzuhalten, nicht
        wieder vorgeladen. 
        XXI. Rose Banquier leugnet an dem Lärmen von seiner Parterr Loge aus den
        geringsten Antheil genommen zu haben, dagegen räumt er ein bei der ersten
        Vorstellung gepocht zu haben, als nach Beendigung dieselben die Herbst
        herausgerufen worden, welche Auszeichnung sie seiner Ueberzeugung nach nicht verdient
        habe. 
        Dieses leztern Umstandes ist er auch nur beschuldigt, und gehört auch er zu denjenigen
        die den v Möllendorff besuchen. 
        XXII. Kramer. Conducteur. ist auch nur beschuldigt bei der ersten
        Vorstellung gepocht zu haben welches er gänzlich bestreitet. 
           Bei 
         
         <34r> 
        Bei der zweiten Vorstellung war er zwar ebenfalls anwesend und wußte aus dem allgemeinen
        Gerücht das gepocht werden sollte, er hatte sich aber schon vor den Tumult aus dem
        Schauspielhause entfernt. 
        Mit dem v Möllendorff will er gar keinen Umgang haben.  
        Hiermit endigt sich die Reihe die wegen Theilnahme angeschuldigten Personen, und bedarf es
        nur noch der erwähnung bei der Untersuchung ausgemittelter Umstände, ^zu^ welchen iene
        Unru hen noch im Schauspielhause die Veranlaßung gaben. 
        Der Tumult hatte nehmlich auf die unbefang nen Zuschauer einen äußerst ungünstigen u
        lebhaften ^Eindruck, welchen sie^ ¿¿¿, laut und in starken Ausdrüken
        zu erkennen gaben, einige sogar mit Thätlichkeiten drohten, andere mit den Ausbrüchen
        des lebhaftesten Unwillens gegen die Unruhstifter das Schauspielhaus für jenen Abend ganz
        verließen. <295:> 
        Zu denen welche sich in der vorgedachten Art laut äußerten gehörte unter andern der
        Kaufmann Beyrich der nachdem der Vorhang gefallen war zu einigen Bekannten
        sagte, es sei doch zu arrg, daß man die Gegen wart des Commandanten nicht achte,
        das sei ein pöbelhaftes Betragen. Diese Worte hör 
           ten 
         
         <34v> 
        ten der Lieutenant Neuhauss und der Graf v Blan ckensee
        welcher letztere den v Werder jun: davon benachrichtigte, der da diese
        Aeußerung als Beleidigung des Standes annahm, u mit iene den Beyrich zu Rede
        stellte; dabei ebenso wie der Neuhauss abwechselnd das Wort führte und drohte,
        daß man sich deshalb weiter sprechen werde. Tags darauf und als er erfahren daß der Beyrich
        deshalb schon eine schriftliche Anzeige eingereicht habe ist er ebenfalls beim Gouvernement
        eingekommmen, aber nachdrüklich zu recht gewiesen worden. Der Neuhauss
        will gehört haben, daß Beyrich auch von Schlingels gesprochen die man
        herauswerfen müße, welches dieser aber läugnet. 
        v Werder, Neuhauss und Blanckensee haben ausdrüklich erklärt, daß sie
        theils ihrer eignen Theilnahme an den Unruhen halber, theils weil Menschen aus allen
        Ständen dabei thätig gewesen, und also die Aeußerungen des Beyrich auch
        Offiziere betroffen hätten, verbunden gewesen sein, das Benehmen des Beyrich zu
        rügen, und haben alle drei dahin angetragen, denselben zur Untersuchung und Strafe zu
        ziehn. 
        Eine andere Aeußerung des Kammerdiener Uhde das der Französische Capitain
        Collet und einige Gendarmen die Ruhe bald wieder 
           hergestellt 
         
         <35r> 
        hergestellt haben würden faste der Rittmeister v Eisenhart auf; er legte
        selbige als einen Wunsch aus die Franzosen wieder hier zu haben, ließ sich aber das
        Gegentheil bedeuten, und setzte dann hinzu die Französische Polizei würde gewiß nicht
        solche grobe Fehler begehn als die hiesige in Rücksicht des v Thümen begangen
        habe. Hiemit hatte dann dieser Streit ein Ende. 
        Dies sind sämtliche Resultate welche die eröfnete Untersuchung in irgendeiner
        Hinsicht geliefert hat. 
         Berlin den 9tn
        December 1810 
         
        H: GStA-PK, Sign.: HA I, Rep. 74, J, XI, Nr. 1, Bl. 24-35 
         
          |